Modul 1 Mobilität in der Begutachtung: Punkte, Kriterien und Gewicht
25.10.2026 · 5 Min. Lesezeit · Noch nicht fachlich geprüft
Modul 1 Mobilität ist das erste der sechs Module des Neuen Begutachtungsassessments (NBA). Der Gutachter prüft hier, wie selbständig sich die pflegebedürftige Person körperlich fortbewegen kann – im Bett, beim Sitzen, beim Umsetzen und auf Wegen in der Wohnung. Das Modul zählt mit 10 Prozent in die Gesamtpunkte ein (§ 15 Abs. 2 SGB XI). Das klingt nach wenig, doch gerade an der Grenze zwischen zwei Pflegegraden können die Punkte aus Modul 1 den Ausschlag geben.
Die fünf Kriterien in Modul 1
Bewertet wird die Selbständigkeit bei fünf Tätigkeiten. Entscheidend ist, was die Person selbst kann – nicht, was sie mit viel Mühe an einem guten Tag einmal schafft:
- Positionswechsel im Bett: Sich im Bett drehen, aufsetzen oder die Liegeposition verändern.
- Halten einer stabilen Sitzposition: Auf einem Stuhl oder im Bett sitzen bleiben, ohne umzukippen oder gestützt werden zu müssen.
- Umsetzen: Von einem Sitzplatz auf einen anderen wechseln, zum Beispiel vom Bett in den Rollstuhl oder auf die Toilette.
- Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs: Sich in der Wohnung bewegen, zu Fuß, mit Rollator oder im Rollstuhl.
- Treppensteigen: Eine Treppe überwinden, mit oder ohne Geländer und Hilfsmittel.
Für jedes Kriterium stellt der Gutachter fest, ob die Tätigkeit selbständig, überwiegend selbständig, überwiegend unselbständig oder unselbständig ausgeführt wird. Aus den Einzelpunkten aller Kriterien ergibt sich eine Summe, die einem von fünf Punktbereichen zugeordnet wird: keine, geringe, erhebliche, schwere oder schwerste Beeinträchtigungen.
Gewichtung: 10 Prozent – und die gewichteten Punkte
Die Module werden unterschiedlich gewichtet (§ 15 Abs. 2 SGB XI): Mobilität mit 10 Prozent, Selbstversorgung mit 40 Prozent, krankheitsbedingte Anforderungen mit 20 Prozent, Alltagsgestaltung und soziale Kontakte mit 15 Prozent sowie die Module 2 und 3 zusammen mit 15 Prozent. Jeder Punktbereich entspricht einem festen Anteil der Modulgewichtung – 0, 25, 50, 75 oder 100 Prozent. Für Modul 1 heißt das konkret:
| Punktbereich | Gewichtete Punkte |
|---|---|
| keine Beeinträchtigungen | 0 |
| geringe Beeinträchtigungen | 2,5 |
| erhebliche Beeinträchtigungen | 5 |
| schwere Beeinträchtigungen | 7,5 |
| schwerste Beeinträchtigungen | 10 |
Ein Beispiel: Wer im Alltag kaum noch selbständig aufstehen und sich nur mit erheblicher Hilfe in der Wohnung bewegen kann, landet in einem mittleren Punktbereich und erhält entsprechend 5 oder 7,5 gewichtete Punkte aus Modul 1. Diese Punkte werden mit den gewichteten Punkten der anderen Module addiert; die Gesamtpunkte entscheiden über den Pflegegrad. Die Schwellenwerte erklärt der Artikel zur Pflegegrad Punkte Tabelle.
Was Sie im Begutachtungstermin beachten sollten
Mobilität wird oft unterschätzt, weil Betroffene sich im Termin zusammenreißen. Beschreiben Sie deshalb ehrlich, wie ein gewöhnlicher Tag aussieht – nicht der beste Tag:
- Hilfsmittel nennen, aber ehrlich einordnen: Ein Rollator hilft, ersetzt aber keine Selbständigkeit, wenn ohne ihn gar nichts geht. Sagen Sie, was ohne das Hilfsmittel möglich wäre und wo trotzdem Hilfe nötig ist.
- Stürze und Beinahe-Stürze erwähnen: Wer schon gestürzt ist oder nur mit Festhalten Treppen steigt, hat eine erhebliche Mobilitätseinschränkung – auch wenn der Weg an einem guten Tag gelingt.
- Nacht und Morgen nicht vergessen: Das Aufstehen nachts und morgens fällt oft schwerer als am Nachmittag. Notieren Sie solche Situationen vorher im Pflegetagebuch.
- Umsetzen konkret beschreiben: Wie viele Personen helfen beim Transfer vom Bett in den Rollstuhl? Muss jemand den ganzen Vorgang sichern? Solche Details entscheiden über den Punktbereich.
Modul 1 im Gesamtbild
Mit höchstens 10 Punkten kann Modul 1 allein keinen Pflegegrad begründen – dafür ist das Modul Selbstversorgung mit 40 Prozent Gewicht entscheidend. Doch die Module ergänzen sich: Mobilitätseinschränkungen wirken sich oft auch auf Selbstversorgung und Alltagsgestaltung aus. Wer zum Beispiel nicht mehr selbständig ins Bad kommt, braucht dort ebenfalls Hilfe. Berechnen Sie Ihre Situation vorab mit dem Pflegegrad-Rechner und bereiten Sie den Termin mit der Begutachtung Checkliste vor.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent zählt Modul 1 Mobilität?
Modul 1 Mobilität wird mit 10 Prozent gewichtet (§ 15 Abs. 2 SGB XI). Je nach Punktbereich ergeben sich 0, 2,5, 5, 7,5 oder 10 gewichtete Punkte.
Was wird in Modul 1 genau geprüft?
Fünf Kriterien: Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Umsetzen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs und Treppensteigen.
Zählt ein Rollator gegen mich?
Nein. Hilfsmittel werden berücksichtigt, aber entscheidend ist, was die Person mit dem Hilfsmittel selbständig schafft und wo trotzdem personelle Hilfe nötig ist. Wer nur mit Rollator und zusätzlicher Sicherung geht, ist nicht voll selbständig.
Kann Modul 1 allein einen Pflegegrad bringen?
Nein. Die Schwelle für Pflegegrad 1 liegt bei 12,5 Gesamtpunkten – mehr, als Modul 1 mit maximal 10 Punkten je liefern kann. Es braucht immer Punkte aus weiteren Modulen.
Was, wenn die Mobilität stark schwankt?
Bewertet wird der übliche Zustand, nicht ein einzelner guter oder schlechter Tag. Beschreiben Sie, wie es an den meisten Tagen ist, und nennen Sie die Schwankungen ausdrücklich.
Quellen
Weiterlesen
Pflegegrad Punkte: So wird der Pflegegrad berechnet
Pflegegrad Punkte erklärt: Wie aus sechs Modulen, Einzelpunkten und Gewichtung die Gesamtpunkte entstehen und welche Punktgrenze zu welchem Pflegegrad führt.
Begutachtung Checkliste: So bereiten Sie den Pflegegrad-Termin vor
Begutachtung Checkliste für den Pflegegrad: Unterlagen, Alltagsbeispiele und Fragen, damit Sie den Termin mit dem Gutachter gut vorbereitet angehen.
Modul 4 Selbstversorgung in der Begutachtung: Das 40-Prozent-Modul entscheidet
Modul 4 Selbstversorgung: Die Kriterien von Waschen über Ankleiden bis zur Toilette, die 40-Prozent-Gewichtung und die gewichteten Punkte je Punktbereich.
Pflegegrad Punkte Tabelle: Schwellenwerte von 12,5 bis 90 im Überblick
Pflegegrad Punkte Tabelle: Die Schwellenwerte 12,5, 27, 47,5, 70 und 90 Punkte aus § 15 SGB XI, die Modulgewichtungen und Rechenbeispiele für jeden Pflegegrad.
Pflegegrad einschätzenMehr zu Punktesystem & Module← Alle Artikel