Modul 4 Selbstversorgung in der Begutachtung: Das 40-Prozent-Modul entscheidet
25.10.2026 · 5 Min. Lesezeit · Noch nicht fachlich geprüft
Modul 4 Selbstversorgung ist das Schwergewicht der Pflegegrad-Begutachtung: Es wird mit 40 Prozent gewichtet (§ 15 Abs. 2 SGB XI) und entscheidet damit in den meisten Fällen über den Pflegegrad. Hier wird geprüft, ob die Person sich selbst waschen, ankleiden, essen und trinken und die Toilette benutzen kann – also die grundlegendsten Tätigkeiten des Alltags. Wer hier erhebliche Hilfe braucht, sammelt schnell viele Punkte; wer hier fast selbständig ist, kann das durch andere Module kaum ausgleichen.
Die Kriterien in Modul 4
Bewertet wird die Selbständigkeit bei den Tätigkeiten der Körperpflege, des An- und Auskleidens, der Nahrungsaufnahme und der Ausscheidung:
- Waschen des vorderen Oberkörpers: Gesicht, Hals, Arme und Oberkörper waschen.
- Körperpflege im Bereich des Kopfes: Haare kämmen und pflegen, Zähne putzen, rasieren.
- Waschen des Intimbereichs: Den Intimbereich selbständig waschen.
- Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare: In Dusche oder Wanne steigen, sich waschen, Haare waschen, abtrocknen.
- An- und Auskleiden des Oberkörpers: Hemd, Pullover, Jacke an- und ausziehen.
- An- und Auskleiden des Unterkörpers: Hose, Unterwäsche, Strümpfe und Schuhe an- und ausziehen.
- Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken: Brot schneiden, Essen in mundgerechte Stücke teilen, Getränke einschenken.
- Essen: Die Nahrung selbständig zum Mund führen und schlucken.
- Trinken: Ein Getränk selbständig aufnehmen.
- Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls: Sich setzen, aufstehen, sich säubern, Kleidung richten.
- Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter oder Urostoma: Vorlagen wechseln, Katheterbeutel leeren, Stoma versorgen.
- Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma: Entsprechende Versorgung nach Stuhlgang oder bei Stoma.
Für jedes Kriterium wird festgestellt, ob die Person selbständig, überwiegend selbständig, überwiegend unselbständig oder unselbständig ist. Wichtig: Es zählt, was die Person selbst tut. Wenn Angehörige routinemäßig helfen – etwa beim Duschen oder Anziehen –, dann ist die Person in diesem Kriterium nicht selbständig, auch wenn sie es „eigentlich könnte".
Gewichtung: 40 Prozent – die gewichteten Punkte
Kein anderes Modul wiegt so schwer. Die gewichteten Punkte je Punktbereich für Modul 4:
| Punktbereich | Gewichtete Punkte |
|---|---|
| keine Beeinträchtigungen | 0 |
| geringe Beeinträchtigungen | 10 |
| erhebliche Beeinträchtigungen | 20 |
| schwere Beeinträchtigungen | 30 |
| schwerste Beeinträchtigungen | 40 |
Zum Vergleich: Die Schwelle für Pflegegrad 1 liegt bei 12,5 Gesamtpunkten, für Pflegegrad 2 bei 27 Punkten (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Schon ein mittlerer Punktbereich in Modul 4 – 20 Punkte – bringt eine Person fast an die Schwelle zu Pflegegrad 2, bevor ein anderes Modul überhaupt gezählt ist. Alle Schwellenwerte finden Sie in der Pflegegrad Punkte Tabelle.
Der häufigste Fehler: Hilfe kleinreden
In Modul 4 verlieren Antragsteller am häufigsten Punkte, weil sie Hilfe als selbstverständlich darstellen: „Meine Tochter hilft mir beim Duschen, das ist doch normal." Für die Begutachtung ist genau das der Punkt: Wer beim Duschen Hilfe braucht, ist beim Duschen nicht selbständig. Beschreiben Sie deshalb für jedes Kriterium konkret:
- Was genau wird übernommen? Einseifen des Rückens, Haare waschen, in die Wanne helfen, abtrocknen – jede Teilleistung zählt.
- Wie oft? Täglich, mehrmals täglich, nur beim Duschen am Wochenende?
- Wie lange dauert die Hilfe? Eine kurze Kontrolle ist etwas anderes als eine halbstündige Rundum-Hilfe.
- Was passiert ohne Hilfe? Würde die Person ungewaschen bleiben, stürzen oder gar nichts essen? Das zeigt den tatsächlichen Bedarf.
Ein typisches Beispiel: Eine Person, die sich morgens allein das Gesicht wäscht, aber beim Duschen, Anziehen der Unterkörperbekleidung und beim Toilettengang Hilfe braucht, liegt in mehreren Kriterien bei „überwiegend unselbständig" – und damit schnell in einem hohen Punktbereich. Notieren Sie die Abläufe vorher im Pflegetagebuch und gehen Sie sie mit der Begutachtung Checkliste durch.
Modul 4 im Zusammenspiel mit den anderen Modulen
Modul 4 hängt eng mit Modul 1 Mobilität zusammen: Wer nicht mehr selbständig ins Bad kommt, braucht dort meist auch bei der Körperpflege Hilfe. Trotzdem werden beide Module getrennt bewertet – im Gegensatz zu den Modulen 2 und 3, bei denen nur der höhere Wert zählt. Die volle Punktzahl aus Modul 4 plus Punkte aus Modul 5 oder Modul 6 ergibt schnell einen höheren Pflegegrad. Rechnen Sie Ihre Situation vorab mit dem Pflegegrad-Rechner durch.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent zählt Modul 4 Selbstversorgung?
Modul 4 wird mit 40 Prozent gewichtet (§ 15 Abs. 2 SGB XI) – das höchste Gewicht aller Module. Die gewichteten Punkte je Punktbereich sind 0, 10, 20, 30 oder 40.
Was wird in Modul 4 geprüft?
Körperpflege (Waschen, Kopfpflege, Duschen), An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Toilettenbenutzung sowie der Umgang mit Inkontinenz, Katheter und Stoma.
Zählt es, wenn Angehörige helfen?
Ja, genau das zählt. Bewertet wird die Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person. Übernimmt ein Angehöriger regelmäßig eine Tätigkeit, ist die Person in diesem Kriterium nicht selbständig.
Reicht Modul 4 allein für Pflegegrad 2?
Fast: Bei schwersten Beeinträchtigungen (40 Punkte) ist die Schwelle von 27 Punkten allein durch Modul 4 überschritten. Bei erheblichen Beeinträchtigungen (20 Punkte) braucht es noch Punkte aus anderen Modulen.
Was, wenn nur einzelne Tätigkeiten nicht klappen?
Jedes Kriterium zählt einzeln in die Modulsummme ein. Auch wenige, aber deutliche Hilfebedarfe – etwa nur beim Duschen und Anziehen – können den Punktbereich nach oben verschieben.
Quellen
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