Pflegegrad berechnen: Punkte, Module und Gewichtung erklärt

02.10.2026 · 4 Min. Lesezeit · Noch nicht fachlich geprüft

Wer den Pflegegrad berechnen möchte, stößt auf das Punktesystem aus § 15 SGB XI. Es wirkt zunächst kompliziert, folgt aber einem klaren Schema: Einzelpunkte in sechs Modulen, daraus gewichtete Punkte, daraus die Gesamtpunkte und schließlich der Pflegegrad.

Schritt 1: Einzelpunkte in jedem Modul

Das Begutachtungsinstrument hat sechs Module, die den sechs Bereichen aus § 14 SGB XI entsprechen. In jedem Modul werden mehrere Kriterien bewertet. Je nach Ausprägung gibt es Einzelpunkte (Anlage 1 zu § 15 SGB XI):

Modul Inhalt Kriterien
1 Mobilität 5
2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 11
3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 13
4 Selbstversorgung 13
5 Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 16
6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 6

In den meisten Modulen wird die Selbständigkeit in vier Stufen bewertet: selbständig, überwiegend selbständig, überwiegend unselbständig, unselbständig, mit 0 bis 3 Punkten. Modul 2 fragt nach der Fähigkeit (vorhanden bis nicht vorhanden). Modul 3 fragt nach der Häufigkeit von Verhaltensweisen (0, 1, 3 oder 5 Punkte). Bei einigen Kriterien in Modul 4 zählen die Punkte stärker: Essen (0/3/6/9), Trinken und Toilettenbenutzung (jeweils 0/2/4/6).

Schritt 2: Summe pro Modul und gewichtete Punkte

Die Einzelpunkte werden pro Modul addiert. Die Summe ordnet das Gesetz in fünf Punktbereiche ein (keine, geringe, erhebliche, schwere, schwerste Beeinträchtigung). Jedem Bereich entsprechen gewichtete Punkte (Anlage 2 zu § 15 SGB XI). Das Gewicht der Module:

Modul Gewicht Höchste gewichtete Punkte
1 Mobilität 10 % 10
2 und 3 zusammen 15 % 15
4 Selbstversorgung 40 % 40
5 Krankheit und Therapie 20 % 20
6 Alltagsleben 15 % 15

Wichtig: Von Modul 2 und Modul 3 zählt nur der höhere gewichtete Wert (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Beide Module zusammen können also nicht mehr als 15 Punkte bringen.

Schritt 3: Gesamtpunkte und Pflegegrad

Die gewichteten Punkte aller Module werden addiert. Das Ergebnis liegt zwischen 0 und 100. Daraus ergibt sich der Pflegegrad:

  • unter 12,5 Punkte: kein Pflegegrad
  • ab 12,5 bis unter 27: Pflegegrad 1
  • ab 27 bis unter 47,5: Pflegegrad 2
  • ab 47,5 bis unter 70: Pflegegrad 3
  • ab 70 bis unter 90: Pflegegrad 4
  • ab 90 bis 100: Pflegegrad 5

Mehr zu den einzelnen Graden: Pflegegrade im Überblick.

Besonderheiten

  • Besondere Bedarfskonstellationen können auch bei unter 90 Punkten zu Pflegegrad 5 führen (§ 15 Abs. 4 SGB XI).
  • Kinder werden mit gleichaltrigen Kindern verglichen, Kinder bis 18 Monate werden mit denselben Punktgrenzen jeweils einen Grad höher eingestuft (§ 15 Abs. 6 und 7 SGB XI).
  • Die Bereiche außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung werden erfasst, zählen aber nicht für die Berechnung.

Selbst durchspielen

Unser Pflegegrad-Rechner bildet diese Systematik ab und zeigt, wie Ihre Angaben sich auswirken könnten. Er ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt die Begutachtung nicht. Wie Sie sich auf den Termin vorbereiten, steht unter Begutachtung vorbereiten.

Häufige Fragen

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 beginnt bei 27 Gesamtpunkten (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Mehr dazu: Pflegegrad 2.

Warum zählt Selbstversorgung am meisten?

Das Gesetz gewichtet Modul 4 mit 40 Prozent, weil Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Essen, Toilette) für die pflegerische Versorgung besonders wichtig ist.

Kann ich meinen Pflegegrad genau selbst ausrechnen?

Als Orientierung ja. Die verbindliche Einstufung ergibt sich aber aus der Begutachtung und dem Bescheid der Pflegekasse.

Quellen

Allgemeine Information, keine medizinische oder rechtliche Beratung. Über den Pflegegrad entscheiden die Begutachtung und der Bescheid der Pflegekasse.

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