Pflegegrad Punkte Tabelle: Schwellenwerte von 12,5 bis 90 im Überblick

25.10.2026 · 5 Min. Lesezeit · Noch nicht fachlich geprüft

Pflegegrad Punkte Tabelle – wer wissen will, welcher Pflegegrad aus einer Begutachtung herauskommt, braucht genau diese Zahlen: Ab wie vielen Punkten gibt es welchen Pflegegrad? Die Antwort steht in § 15 Abs. 3 SGB XI. Fünf Schwellenwerte teilen die Skala von 0 bis 100 Punkten in fünf Pflegegrade ein. Dieser Artikel zeigt die vollständige Tabelle, erklärt die Modulgewichtungen dahinter und rechnet Beispiele durch.

Die Tabelle: Schwellenwerte nach § 15 Abs. 3 SGB XI

Gesamtpunkte Pflegegrad Bedeutung
unter 12,5 kein Pflegegrad keine oder zu geringe Beeinträchtigungen
ab 12,5 bis unter 27 Pflegegrad 1 geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
ab 27 bis unter 47,5 Pflegegrad 2 erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
ab 47,5 bis unter 70 Pflegegrad 3 schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
ab 70 bis unter 90 Pflegegrad 4 schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
ab 90 bis 100 Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Wichtig ist das „bis unter": 27 Punkte bedeuten bereits Pflegegrad 2, 26,75 Punkte noch Pflegegrad 1. Und 47,5 Punkte bedeuten bereits Pflegegrad 3. Die Schwellen sind also Untergrenzen – wer sie erreicht, ist im höheren Grad.

Wie die Gesamtpunkte zustande kommen

Die Gesamtpunkte sind die Summe der gewichteten Punkte aller Module. Die Gewichtung nach § 15 Abs. 2 SGB XI:

Modul Gewichtung Maximale Punkte
Modul 1 Mobilität 10 Prozent 10
Module 2 und 3 zusammen 15 Prozent 15 (nur der höhere Wert zählt)
Modul 4 Selbstversorgung 40 Prozent 40
Modul 5 krankheitsbedingte Anforderungen 20 Prozent 20
Modul 6 Alltagsgestaltung 15 Prozent 15
Gesamt 100 Prozent 100

Jedes Modul wird zunächst einem Punktbereich zugeordnet – keine, geringe, erhebliche, schwere oder schwerste Beeinträchtigungen. Jeder Punktbereich entspricht 0, 25, 50, 75 oder 100 Prozent der Modulgewichtung. So ergeben sich zum Beispiel für Modul 4 Selbstversorgung die Werte 0, 10, 20, 30 oder 40, für Modul 1 Mobilität 0, 2,5, 5, 7,5 oder 10. Die Besonderheit bei den Modulen 2 und 3 – nur der höhere Wert zählt – erklärt der Artikel Module 2 und 3 höherer Wert.

Rechenbeispiele

Beispiel 1 – knapp Pflegegrad 2: Modul 1: 2,5 Punkte, Module 2/3: 7,5 Punkte, Modul 4: 10 Punkte, Modul 5: 5 Punkte, Modul 6: 3,75 Punkte. Gesamt: 28,75 Punkte – über der Schwelle von 27, also Pflegegrad 2.

Beispiel 2 – knapp unter Pflegegrad 3: Modul 1: 5 Punkte, Module 2/3: 7,5 Punkte, Modul 4: 20 Punkte, Modul 5: 10 Punkte, Modul 6: 3,75 Punkte. Gesamt: 46,25 Punkte – unter 47,5, also noch Pflegegrad 2. Hier fehlen nur 1,25 Punkte bis Pflegegrad 3 – ein Punktbereich höher in einem kleinen Modul würde reichen.

Beispiel 3 – Pflegegrad 4: Modul 1: 7,5 Punkte, Module 2/3: 11,25 Punkte, Modul 4: 30 Punkte, Modul 5: 15 Punkte, Modul 6: 7,5 Punkte. Gesamt: 71,25 Punkte – über 70, also Pflegegrad 4.

Beispiel 4 – Pflegegrad 5 ohne 90 Punkte: Nach § 15 Abs. 4 SGB XI können Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen – einem spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung – auch bei unter 90 Gesamtpunkten dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden. Das ist eine Ausnahme für besonders gelagerte Fälle, keine Regel.

Unter 12,5 Punkte: kein Pflegegrad – was dann?

Wer unter 12,5 Gesamtpunkte bleibt, erhält keinen Pflegegrad. Das heißt nicht, dass es keine Hilfe gibt: Beratungsangebote der Pflegekasse, Entlastungsangebote und – bei Verschlechterung – ein neuer Antrag bleiben möglich. Wichtig ist, den Bescheid zu prüfen: Stimmen die Modulwerte mit dem überein, was im Termin geschildert wurde? Oft fehlen Punkte, weil Alltagssituationen nicht vollständig beschrieben wurden – etwa die Nächte oder die krankheitsbedingten Maßnahmen. In diesem Fall hilft ein Widerspruch oder, bei veränderter Lage, eine Höherstufung. Zur Vorbereitung dienen die Begutachtung Checkliste und das Pflegetagebuch.

Punkte selbst einschätzen

Mit dem Pflegegrad-Rechner können Sie Ihre Situation vorab durchspielen: Modul für Modul einschätzen, gewichtete Punkte addieren, mit der Tabelle vergleichen. Die Selbsteinschätzung ersetzt keine Begutachtung, zeigt aber, wo Sie stehen und welche Schwelle in Reichweite ist – und in welchem Modul noch Beispiele fehlen, um den nächsten Punktbereich zu belegen. Die einzelnen Module im Detail: Modul 1, Modul 2, Modul 3, Modul 4, Modul 5, Modul 6.

Häufige Fragen

Ab wie vielen Punkten gibt es Pflegegrad 1?

Ab 12,5 Gesamtpunkten bis unter 27 Punkten (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Unter 12,5 Punkten gibt es keinen Pflegegrad.

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 3?

Ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte. 47,5 Punkte selbst bedeuten bereits Pflegegrad 3.

Was ist die Höchstpunktzahl?

100 Punkte – die Summe aller Modulgewichte (10 + 15 + 40 + 20 + 15). Pflegegrad 5 beginnt bei 90 Punkten.

Kann man Pflegegrad 5 auch mit weniger als 90 Punkten bekommen?

Ja, in Ausnahmefällen: Bei besonderen Bedarfskonstellationen mit außergewöhnlich hohem Hilfebedarf ist Pflegegrad 5 auch unter 90 Punkten möglich (§ 15 Abs. 4 SGB XI).

Was bedeuten die Kommawerte wie 12,5 oder 47,5?

Sie entstehen aus den gewichteten Punkten der Module, etwa 2,5 Punkten aus Modul 1 oder 3,75 Punkten aus den Modulen 2/3 und 6. Die Gesamtpunkte sind deshalb keine glatten Zahlen – und genau an den Komma-Schwellen entscheidet sich der Pflegegrad.

Quellen

Allgemeine Information, keine medizinische oder rechtliche Beratung. Über den Pflegegrad entscheiden die Begutachtung und der Bescheid der Pflegekasse.

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