Häufige Fragen zu Pflegegrad, Antrag und Begutachtung
Kurze Antworten zu Antrag, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, Leistungen und Widerspruch. Unverbindliche Orientierung, kein Ersatz für Beratung.
Kann ich den Rechner für mein Kind nutzen?
Nein. Der Rechner richtet sich an Erwachsene ab 18 Jahren. Für Kinder gelten eigene Vergleichsregeln und Besonderheiten, daher ist die Einschätzung für Kinder nicht geeignet.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Sie stellen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist. Formlos per Anruf oder Brief genügt, die Kasse schickt Ihnen dann die Antragsformulare. Wichtig: Leistungen gibt es ab Antragstellung, also stellen Sie den Antrag früh und bewahren Sie einen Nachweis auf.
Wie lange hat die Pflegekasse Zeit für die Entscheidung?
Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden (§ 18c SGB XI). Hat bis 20 Arbeitstage nach dem Antrag noch keine Begutachtung stattgefunden, muss sie Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Liste mit mindestens drei unabhängigen Gutachtern zur Auswahl anbieten.
Was prüft der MDK bei der Begutachtung?
Der Medizinische Dienst (früher MDK) beurteilt, wie selbständig Sie im Alltag sind. Bewertet werden sechs Bereiche: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Was wird beim MDK-Termin gefragt?
Gefragt wird nach Ihrem typischen Alltag: Was gelingt allein, wobei brauchen Sie Hilfe, wie oft und in welcher Form? Nennen Sie konkrete Beispiele und bringen Sie Arztberichte, Medikamentenplan und möglichst ein Pflegetagebuch mit. Beschreiben Sie den Alltag ehrlich, weder beschönigt noch übertrieben.
Wie bereite ich mich auf die Begutachtung vor?
Halten Sie vorher etwa 14 Tage fest, bei welchen Tätigkeiten Hilfe nötig ist, und legen Sie Arztberichte, Medikamentenliste und Hilfsmittel bereit. Am besten ist eine Person dabei, die den Alltag kennt. Unsere Checklisten führen Sie Schritt für Schritt durch die Vorbereitung.
Muss ich ein Pflegetagebuch führen?
Nein, ein Pflegetagebuch ist keine Pflicht. Es ist aber eine gute Gedächtnisstütze: Sie können beim Termin konkrete Beispiele nennen und vergessen nichts. Es ersetzt die Begutachtung nicht und enthält keine Punktberechnung.
Gibt es eine Vorlage oder ein Muster für das Pflegetagebuch?
Ja. Eine Vorlage braucht fünf Spalten: Datum und Uhrzeit, Tätigkeit, Art der Hilfe, wer geholfen hat und Dauer. Ein Muster mit Beispieleinträgen finden Sie auf unserer Seite zum Pflegetagebuch.
Wie wird der Pflegegrad berechnet?
Aus den sechs Modulen der Begutachtung ergeben sich Einzelpunkte, die gewichtet zu einer Gesamtpunktzahl von höchstens 100 zusammengerechnet werden (§ 15 SGB XI). Daraus folgt der Pflegegrad: ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Pflegegrad 5.
Welche Punkte brauche ich für welchen Pflegegrad?
Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte, Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5, Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70, Pflegegrad 4: 70 bis unter 90, Pflegegrad 5: ab 90 Punkte. Das sind die heute geltenden Grenzen. Für 2027 sind höhere Grenzen bei Pflegegrad 1 bis 3 im Gespräch.
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2: 347 Euro (Pflegegrad 2), 599 Euro (3), 800 Euro (4) und 990 Euro (5) im Monat (§ 37 SGB XI). Bei Pflegegrad 1 wird kein Pflegegeld gezahlt.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Pflegegeld erhalten Sie als Geldleistung, wenn Angehörige oder andere Privatpersonen pflegen. Pflegesachleistung ist ein Budget für einen ambulanten Pflegedienst, den die Pflegekasse direkt abrechnet. Beides lässt sich als Kombinationsleistung verbinden.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro im Monat und steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad zu, die zu Hause leben. Er ist zweckgebunden, zum Beispiel für Betreuungs- und Haushaltshilfen, und wird gegen Nachweis erstattet. Nicht verbrauchte Beträge können Sie unter Bedingungen ins nächste Halbjahr übertragen.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege wird bezahlt, wenn die private Pflegeperson verhindert ist, zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit. Dafür steht ein gemeinsamer Jahresbetrag zur Verfügung, der auch Kurzzeitpflege umfasst. Die Höhe und die Voraussetzungen erklären wir im Beitrag.
Wie lege ich Widerspruch gegen den Pflegegrad ein?
Sie legen schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse ein, innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Eine Begründung können Sie nachreichen. Fordern Sie vorher das Gutachten an und prüfen Sie, ob Ihr Alltag darin richtig beschrieben ist.
Wie bekomme ich das Pflegegutachten?
Das Gutachten wird mit dem Bescheid übersandt, wenn Sie der Übersendung nicht widersprechen. Sie können es auch später von der Pflegekasse verlangen (§ 18c SGB XI). Vergleichen Sie es mit Ihrem Pflegetagebuch.
Wie beantrage ich eine Höherstufung beim Pflegegrad?
Teilen Sie der Pflegekasse mit, dass sich Ihr Zustand dauerhaft verschlechtert hat, und bitten Sie um eine erneute Begutachtung. Eine feste Form ist nicht vorgeschrieben. Es gelten dieselben Kriterien wie beim Erstantrag, deshalb hilft ein aktuelles Pflegetagebuch.
Was kann ich tun, wenn ich keinen Pflegegrad bekomme?
Unter 12,5 Punkten gibt es keinen Pflegegrad. Lesen Sie das Gutachten und prüfen Sie, ob Ihr Alltag vollständig erfasst wurde. Dann können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen oder bei veränderter Situation später einen neuen Antrag stellen.
Was ist Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 gilt bei geringen Beeinträchtigungen der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte). Es gibt kein Pflegegeld, aber zum Beispiel den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat und Beratung.
Bekomme ich bei Demenz einen Pflegegrad?
Ja, Demenz wird im Begutachtungssystem berücksichtigt, vor allem in den Modulen zu kognitiven Fähigkeiten und zu Verhaltensweisen. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern wie selbständig die Person im Alltag ist.
Was ist die Pflegereform 2027?
Es liegt ein Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz vor, der ab 2027 höhere Punktgrenzen für Pflegegrad 1 bis 3 vorsieht. Er ist noch kein Gesetz. Bestehende Pflegegrade sollen nach dem Entwurf nicht allein deshalb entfallen.
Wird bei pflegenden Angehörigen die Rente bezahlt?
Unter Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung für Pflegepersonen, die einen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig zu Hause pflegen. Dazu gehören ein bestimmter wöchentlicher Pflegeumfang und eine begrenzte Erwerbstätigkeit.
Wo bekomme ich Pflegeberatung?
Sie haben Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung (§ 7a SGB XI), zum Beispiel über Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt. Fragen Sie bei der Pflegekasse nach einem Termin.
Garantiert der Rechner einen bestimmten Pflegegrad?
Nein. Der Rechner erstellt eine unverbindliche Schätzung zur Orientierung. Über den tatsächlichen Pflegegrad entscheiden die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bzw. MEDICPROOF) und der Bescheid der Pflegekasse.
Wie genau ist das Ergebnis?
Der Rechner folgt dem Punktesystem aus § 15 SGB XI mit den dort festgelegten Gewichtungen und Punktgrenzen. Die Fragen sind jedoch vereinfachte Erläuterungen der gesetzlichen Kriterien, und besondere Bedarfskonstellationen sowie Sonderregeln für Kinder sind nicht berücksichtigt. Eine Begutachtung ersetzt der Rechner nicht.
Werden meine Eingaben gespeichert oder übertragen?
Der Rechner läuft in Ihrem Browser. Ihre Antworten werden von uns weder gespeichert noch an einen Server übertragen. Sie gehen beim Neuladen oder Schließen der Seite verloren.
Wie lange dauert die Einschätzung?
Etwa 15 bis 20 Minuten für alle Fragen in den sechs Modulen. Da die Antworten nicht gespeichert werden, planen Sie die Zeit am Stück ein.
Was ist der Unterschied zwischen MDK und Medizinischem Dienst?
MDK war die frühere Abkürzung. Inzwischen heißen die Dienste „Medizinischer Dienst“ (MD). Viele Menschen suchen weiterhin nach „MDK“, gemeint ist dieselbe Begutachtung. Bei Privatversicherten übernimmt MEDICPROOF die Begutachtung.
Ab wann gibt es Leistungen?
Leistungen der Pflegeversicherung gibt es auf Antrag, und zwar ab Antragstellung. Wird der Antrag nicht in dem Monat gestellt, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, gelten sie ab dem Beginn des Monats der Antragstellung (§ 33 SGB XI). Stellen Sie den Antrag deshalb früh.