Modul 2 kognitive Fähigkeiten in der Begutachtung: Orientierung, Verstehen, Entscheiden
25.10.2026 · 5 Min. Lesezeit · Noch nicht fachlich geprüft
Modul 2 kognitive Fähigkeiten bewertet in der Pflegegrad-Begutachtung, wie gut eine Person sich orientieren, verstehen, erinnern und entscheiden kann. Anders als Modul 1 geht es hier nicht um körperliche Kraft, sondern um geistige Fähigkeiten und Kommunikation. Das Modul ist besonders wichtig bei Demenz und anderen kognitiven Beeinträchtigungen – und es hängt eng mit Modul 3 zusammen: Beide Module teilen sich eine gemeinsame Gewichtung, von der nur der höhere Wert zählt.
Die elf Kriterien in Modul 2
Der Gutachter prüft, ob die Person die folgenden Fähigkeiten selbständig nutzen kann oder ob sie dabei auf Hilfe, Anleitung oder Beaufsichtigung angewiesen ist:
- Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld: Angehörige, Pflegepersonen oder Nachbarn wiedererkennen.
- Örtliche Orientierung: Wissen, wo man sich befindet – zu Hause, im Zimmer, in der Umgebung.
- Zeitliche Orientierung: Tageszeit, Wochentag und Datum einordnen können.
- Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Sachverhalte: Sich an zurückliegende Ereignisse, Absprachen oder wichtige Informationen erinnern.
- Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen: Eine Handlung mit mehreren Schritten in der richtigen Reihenfolge ausführen, etwa sich anziehen oder eine Mahlzeit zubereiten.
- Treffen von Entscheidungen im Alltag: Selbst entscheiden können, zum Beispiel was man anzieht oder ob man nach draußen geht.
- Verstehen von Sachverhalten und Informationen: Erklärungen, Hinweise oder Anweisungen inhaltlich erfassen.
- Erkennen von Risiken und Gefahren: Gefahren wie eine heiße Herdplatte, eine Treppe oder den Straßenverkehr richtig einschätzen.
- Mitteilen von elementaren Bedürfnissen: Hunger, Durst, Schmerzen oder den Toilettengang ausdrücken können.
- Verstehen von Aufforderungen: Auf Bitten und Anweisungen angemessen reagieren.
- Beteiligen an einem Gespräch: Einem Gespräch folgen und sich selbst daran beteiligen.
Wichtig: Es geht nicht um Schulwissen oder Intelligenz, sondern um alltagspraktische Fähigkeiten. Wer im Gespräch gut wirkt, aber zu Hause Termine vergisst, Herdplatten anlässt oder sich verläuft, hat dennoch erhebliche Beeinträchtigungen.
Gewichtung: 15 Prozent zusammen mit Modul 3
Nach § 15 Abs. 2 SGB XI werden „kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen zusammen mit 15 Prozent" gewichtet. Das bedeutet: Modul 2 und Modul 3 erhalten nicht je 15 Prozent, sondern teilen sich einen gemeinsamen Wert von maximal 15 Punkten. Welcher Wert zählt, erklärt der Artikel zu Module 2 und 3 höherer Wert.
Die gewichteten Punkte je Punktbereich für den gemeinsamen Wert sind:
| Punktbereich | Gewichtete Punkte |
|---|---|
| keine Beeinträchtigungen | 0 |
| geringe Beeinträchtigungen | 3,75 |
| erhebliche Beeinträchtigungen | 7,5 |
| schwere Beeinträchtigungen | 11,25 |
| schwerste Beeinträchtigungen | 15 |
Was Angehörige im Termin schildern sollten
Kognitive Beeinträchtigungen zeigen sich im Alltag oft deutlicher als im kurzen Begutachtungsgespräch. Bereiten Sie konkrete Beispiele vor:
- Orientierung: Verläuft sich die Person in der eigenen Wohnung oder auf dem Weg zum Bäcker? Findet sie nachts die Toilette nicht?
- Erinnern: Werden Medikamente vergessen, Termine verpasst, Herd oder Wasserhahn angelassen?
- Entscheiden und Handeln: Bleibt die Person mitten in einer Tätigkeit stecken, etwa beim Anziehen oder Kochen, und braucht Anleitung für jeden Schritt?
- Gefahren: Geht sie bei Rot über die Straße, öffnet sie Fremden die Tür oder verlässt sie unbeaufsichtigt das Haus?
- Kommunikation: Kann sie Schmerzen, Hunger oder Harndrang noch mitteilen, oder müssen Angehörige alles erraten?
Notieren Sie solche Vorfälle mit Datum im Pflegetagebuch. Einzelne Anekdoten überzeugen den Gutachter mehr als allgemeine Aussagen wie „sie vergisst viel". Hilfreich ist auch die Begutachtung Checkliste.
Abgrenzung: Kognition ist nicht Verhalten
Modul 2 fragt, was die Person geistig kann. Modul 3 fragt, wie sie sich verhält – nächtliche Unruhe, Aggression, Ängste oder Abwehr von Pflege. Beides kann bei derselben Erkrankung auftreten, etwa bei Demenz, wird aber getrennt bewertet. Für die Gesamtpunkte zählt am Ende nur der höhere der beiden Werte. Das schützt davor, dass dieselbe Beeinträchtigung doppelt gezählt wird, bedeutet aber auch: Wer in beiden Modulen mittlere Werte erreicht, bekommt nicht beide addiert. Mehr dazu im Artikel zur höherer-Wert-Regel und in der Übersicht Pflegegrad Punkte.
Häufige Fragen
Was prüft Modul 2 kognitive Fähigkeiten?
Elf Kriterien: Personen erkennen, örtliche und zeitliche Orientierung, Erinnern, mehrschrittige Handlungen steuern, Entscheidungen treffen, Sachverhalte verstehen, Risiken erkennen, Bedürfnisse mitteilen, Aufforderungen verstehen und sich an Gesprächen beteiligen.
Wie viel Prozent zählt Modul 2?
Modul 2 teilt sich mit Modul 3 eine gemeinsame Gewichtung von 15 Prozent (§ 15 Abs. 2 SGB XI). In die Gesamtpunkte fließt nur der höhere der beiden Modulwerte ein.
Reicht Demenz allein für einen Pflegegrad?
Nein, entscheidend ist das Ausmaß der Beeinträchtigungen im Alltag. Eine Demenzdiagnose allein ergibt keine Punkte – bewertet wird, was die Person konkret nicht mehr selbständig kann.
Was, wenn die Person im Termin einen guten Tag hat?
Sagen Sie das offen und schildern Sie den üblichen Zustand an den meisten Tagen. Der Gutachter bewertet den Alltag, nicht die Momentaufnahme im Termin.
Zählt Vergesslichkeit bei jungen Betroffenen auch?
Ja, Modul 2 gilt für alle Altersgruppen. Bei Kindern wird zusätzlich mit altersentsprechend entwickelten Kindern verglichen (§ 15 Abs. 6 SGB XI).
Quellen
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