Module 2 und 3 höherer Wert zählt in der Begutachtung: Die 15-Prozent-Regel
25.10.2026 · 4 Min. Lesezeit · Noch nicht fachlich geprüft
Module 2 und 3 höherer Wert zählt – diese Regel versteht kaum jemand auf Anhieb, und sie kostet in der Selbsteinschätzung regelmäßig falsche Erwartungen: Wer in Modul 2 kognitive Fähigkeiten und in Modul 3 Verhaltensweisen jeweils mittlere Werte erreicht, bekommt nicht beide addiert. Stattdessen teilen sich die beiden Module eine gemeinsame Gewichtung von 15 Prozent, und in die Gesamtpunkte fließt nur der höhere der beiden Modulwerte ein. So steht es in § 15 Abs. 3 SGB XI.
Die Regel im Gesetz
§ 15 Abs. 2 SGB XI gewichtet „kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen zusammen mit 15 Prozent". Und § 15 Abs. 3 SGB XI bestimmt: „Den Modulen 2 und 3 ist ein gemeinsamer gewichteter Punkt zuzuordnen, der aus den höchsten gewichteten Punkten entweder des Moduls 2 oder des Moduls 3 besteht."
Das heißt in der Praxis:
- Modul 2 und Modul 3 werden zunächst getrennt bewertet – jedes mit seinem eigenen Punktbereich.
- Aus jedem Punktbereich ergeben sich gewichtete Punkte: 0, 3,75, 7,5, 11,25 oder 15.
- In die Gesamtpunkte geht nur der höhere der beiden Werte ein. Der niedrigere verfällt für die Berechnung – er wird im Gutachten zwar dokumentiert, aber nicht addiert.
Rechenbeispiele
Beispiel 1 – Modul 2 höher: Modul 2 erreicht den Punktbereich „schwere Beeinträchtigungen" (11,25 Punkte), Modul 3 nur „erhebliche Beeinträchtigungen" (7,5 Punkte). In die Gesamtpunkte fließen 11,25 Punkte ein – nicht 18,75.
Beispiel 2 – Modul 3 höher: Modul 2 erreicht „geringe Beeinträchtigungen" (3,75 Punkte), Modul 3 „schwerste Beeinträchtigungen" (15 Punkte). Es zählen 15 Punkte.
Beispiel 3 – beide gleich: Beide Module erreichen „erhebliche Beeinträchtigungen" (je 7,5 Punkte). Es zählen einmal 7,5 Punkte – nicht 15.
Beispiel 4 – Auswirkung auf den Pflegegrad: Eine Person erreicht in Modul 4 (Selbstversorgung) 20 Punkte, in Modul 1 (Mobilität) 5 Punkte und in Modul 2/3 zusammen 7,5 Punkte. Gesamt: 32,5 Punkte – das liegt zwischen 27 und unter 47,5, also Pflegegrad 2 (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Würde man Modul 2 und 3 fälschlich addieren, käme man auf 40 Punkte – derselbe Pflegegrad, aber eine falsche Erwartung an der nächsten Schwelle: Bei 47,5 Punkten kippt es zu Pflegegrad 3, und genau dort entscheiden 7,5 Punkte, die es in Wahrheit gar nicht gibt.
Warum es diese Regel gibt
Kognitive Beeinträchtigungen und Verhaltensauffälligkeiten hängen eng zusammen: Wer sich nicht mehr orientieren kann, irrt nachts umher; wer Wahnvorstellungen hat, wehrt Pflege ab. Würde man beide Module voll addieren, würde derselbe Hilfebedarf zweimal gezählt. Die gemeinsame Gewichtung verhindert diese Doppelzählung und hält das Gesamtgewicht der sechs Module bei 100 Prozent: 10 (Modul 1) + 15 (Module 2/3) + 40 (Modul 4) + 20 (Modul 5) + 15 (Modul 6) = 100.
Was das für Ihre Vorbereitung bedeutet
- Beide Module trotzdem vollständig schildern: Der Gutachter muss beide Module bewerten, um den höheren zu bestimmen. Wer nur Modul 2 schildert und Modul 3 verschweigt, riskiert, dass der höhere Wert gar nicht erst festgestellt wird.
- Nicht auf Addition verlassen: Rechnen Sie bei Ihrer Selbsteinschätzung mit dem Pflegegrad-Rechner immer nur den höheren der beiden Werte ein.
- Gutachten prüfen: Im Gutachten stehen beide Modulwerte. Kontrollieren Sie, ob wirklich der höhere in die Gesamtpunkte eingeflossen ist – ein Rechenfehler hier ist ein guter Widerspruchsgrund. Wie Sie vorgehen, erklärt der Artikel zum Widerspruch.
- Andere Module addieren sich normal: Die Regel gilt nur für die Module 2 und 3. Modul 1, Modul 4, Modul 5 und Modul 6 werden jeweils voll addiert.
Bereiten Sie beide Modulbereiche mit der Begutachtung Checkliste und dem Pflegetagebuch vor – mit konkreten Beispielen aus Kognition und Verhalten.
Häufige Fragen
Warum zählen Module 2 und 3 nur einmal?
Weil sie sich nach § 15 Abs. 2 SGB XI eine gemeinsame Gewichtung von 15 Prozent teilen. § 15 Abs. 3 SGB XI bestimmt, dass nur der höhere der beiden gewichteten Punkte in die Gesamtpunkte eingeht – so wird derselbe Hilfebedarf nicht doppelt gezählt.
Geht der niedrigere Wert ganz verloren?
Für die Gesamtpunkte ja. Im Gutachten bleibt er dokumentiert und kann für die Pflegeplanung und als Widerspruchsbeleg wichtig sein – addiert wird er aber nicht.
Was, wenn beide Module gleich hoch sind?
Dann zählt der Wert einmal. Zwei mal 7,5 Punkte ergeben 7,5 Gesamtpunkte aus den Modulen 2 und 3, nicht 15.
Gilt die Regel auch für andere Module?
Nein, nur für die Module 2 und 3. Alle anderen Module werden vollständig addiert.
Kann ich die Regel umgehen, indem ich nur ein Modul schildere?
Nein – und es wäre nachteilig. Der Gutachter bewertet beide Module; nur wenn beide vollständig geschildert sind, kann der höhere Wert korrekt festgestellt werden.
Quellen
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