Modul 3 Verhaltensweisen in der Begutachtung: Nächtliche Unruhe, Ängste und Abwehr

25.10.2026 · 4 Min. Lesezeit · Noch nicht fachlich geprüft

Modul 3 Verhaltensweisen bewertet in der Pflegegrad-Begutachtung psychische Problemlagen und Verhaltensauffälligkeiten – also alles, was Betreuung, Anleitung und Beaufsichtigung nötig macht, obwohl die Person körperlich vielleicht noch vieles selbst könnte. Nächtliche Unruhe, Ängste, Aggression oder die Abwehr von Pflege gehören hierher. Gerade dieses Modul wird von Angehörigen im Termin oft unterschätzt, weil man „Schwierigkeiten" ungern schildert. Doch genau diese Situationen erzeugen den Betreuungsaufwand, den Modul 3 abbilden soll.

Die Kriterien in Modul 3

Bewertet wird, wie häufig bestimmte Verhaltensweisen auftreten und ob sie personelle Unterstützung nötig machen. Zu den Kriterien gehören unter anderem:

  • Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten: Rastloses Umhergehen, ständiges Aufstehen oder zielloses Hin- und Herlaufen.
  • Nächtliche Unruhe: Nachts aufstehen, umherirren, rufen oder andere wach halten.
  • Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten: Sich selbst verletzen oder gefährden.
  • Beschädigen von Gegenständen: Dinge zerstören oder zweckentfremdet benutzen.
  • Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen: Schlagen, Treten, Kneifen oder Stoßen.
  • Verbale Aggression: Beschimpfen, Bedrohen oder anhaltendes Schreien.
  • Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten: Dauerhaftes Rufen, Jammern oder wiederholtes Fragen ohne Anlass.
  • Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen: Sich gegen Waschen, Anziehen, Medikamente oder Hilfe wehren.
  • Wahnvorstellungen: Feste, nicht korrigierbare Überzeugungen, etwa bestohlen oder verfolgt zu werden.
  • Ängste: Ausgeprägte Furcht, etwa vor dem Alleinsein, vor Dunkelheit oder vor bestimmten Personen.
  • Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage: Teilnahmslosigkeit, Rückzug und fehlender Antrieb.
  • Sozial inadäquate Verhaltensweisen: Verhalten, das im sozialen Umfeld unangemessen ist und Beaufsichtigung erfordert.
  • Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen: Weitere Verhaltensweisen, die regelmäßig Unterstützung nötig machen.

Entscheidend ist die Häufigkeit: Tritt ein Verhalten nur selten auf, zählt es weniger als ein Verhalten, das täglich oder mehrfach täglich vorkommt und ständige Anwesenheit erfordert.

Gewichtung: 15 Prozent zusammen mit Modul 2

Nach § 15 Abs. 2 SGB XI werden Verhaltensweisen und psychische Problemlagen zusammen mit den kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten mit 15 Prozent gewichtet. Wie in Modul 2 gilt: In die Gesamtpunkte fließt nur der höhere der beiden Modulwerte ein. Die gewichteten Punkte je Punktbereich:

Punktbereich Gewichtete Punkte
keine Beeinträchtigungen 0
geringe Beeinträchtigungen 3,75
erhebliche Beeinträchtigungen 7,5
schwere Beeinträchtigungen 11,25
schwerste Beeinträchtigungen 15

Die Regel im Detail erklärt der Artikel Module 2 und 3 höherer Wert.

Warum Modul 3 so oft zu niedrig ausfällt

Drei Fehler kosten hier regelmäßig Punkte:

  1. Scham und Rücksicht: Angehörige schildern Aggression oder nächtliche Unruhe nur angedeutet, weil sie die betroffene Person nicht schlecht dastehen lassen wollen. Der Gutachter kann nur bewerten, was er erfährt.
  2. Nur den Tag schildern: Nächtliche Unruhe ist für Modul 3 zentral – und nachts ist niemand vom Gutachter dabei. Wer die Nächte nicht beschreibt, verliert den wichtigsten Beleg.
  3. Verhalten als Charakter abtun: „Er war schon immer so stur" ist keine Entlastung. Entscheidend ist, ob das Verhalten heute personelle Unterstützung nötig macht – egal, ob es früher schon angelegt war.

Schreiben Sie deshalb vor dem Termin auf: Was passiert, wie oft, zu welcher Tageszeit und was müssen Sie dann tun? Ein Pflegetagebuch über zwei Wochen mit Nacht-Einträgen ist hier Gold wert. Die Begutachtung Checkliste hilft, nichts zu vergessen.

Modul 3 und Demenz – ein typischer Zusammenhang

Bei Demenz treten häufig sowohl kognitive Beeinträchtigungen (Modul 2) als auch Verhaltensauffälligkeiten (Modul 3) auf. Dann stellt sich die Frage, welcher Modulwert höher ist – nur dieser fließt ein. Das ist kein Nachteil, sondern verhindert Doppelzählungen: Eine Person, die wegen Orientierungslosigkeit nachts umherirrt, bekommt diesen Bedarf einmal angerechnet, nicht zweimal. Weitere Informationen finden Sie im Demenz-Artikel und in der Übersicht Pflegegrad Punkte.

Häufige Fragen

Was gehört zu Modul 3 Verhaltensweisen?

Verhaltensauffälligkeiten und psychische Problemlagen: nächtliche Unruhe, Aggression, Ängste, Wahnvorstellungen, Abwehr von Pflege, Antriebslosigkeit und sozial inadäquates Verhalten – bewertet nach Häufigkeit und Unterstützungsbedarf.

Wie viel Prozent zählt Modul 3?

Modul 3 teilt sich mit Modul 2 eine gemeinsame Gewichtung von 15 Prozent (§ 15 Abs. 2 SGB XI). Nur der höhere der beiden Werte zählt in der Gesamtpunktzahl.

Zählt nächtliche Unruhe wirklich?

Ja, ausdrücklich. Nächtliche Unruhe ist ein eigenes Kriterium in Modul 3 und oft der größte Betreuungsaufwand für Angehörige. Schildern Sie Nächte konkret: Wie oft, wie lange, was müssen Sie tun?

Muss ich peinliche Verhaltensweisen schildern?

Ja, wenn sie regelmäßig vorkommen und Hilfe nötig machen. Der Gutachter unterliegt der Schweigepflicht; zurückhaltende Schilderungen führen zu einer zu niedrigen Einstufung.

Was, wenn das Verhalten nur phasenweise auftritt?

Beschreiben Sie Häufigkeit und Auslöser ehrlich. Regelmäßig wiederkehrende Phasen zählen, auch wenn es zwischendurch ruhige Tage gibt.

Quellen

Allgemeine Information, keine medizinische oder rechtliche Beratung. Über den Pflegegrad entscheiden die Begutachtung und der Bescheid der Pflegekasse.

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