Pflegegradrechner MDK: Wie der Medizinische Dienst den Pflegegrad berechnet

10.10.2026 · 4 Min. Lesezeit · Noch nicht fachlich geprüft

Wer nach einem Pflegegradrechner MDK sucht, will wissen, wie der Medizinische Dienst auf den Pflegegrad kommt. Zuerst die wichtigste Klarstellung: Den „MDK" gibt es seit dem 1. Juli 2021 nicht mehr – die 15 regionalen Dienste heißen jetzt Medizinischer Dienst (MD) und sind unabhängige Körperschaften des öffentlichen Rechts (MDK-Reformgesetz). Viele suchen aber weiter nach „MDK", deshalb erklären wir hier die Rechenlogik, die der MD bei der Begutachtung anwendet – und was Online-Rechner wie unser Pflegegrad-Rechner davon abbilden können.

Wer begutachtet eigentlich?

Bei gesetzlich Versicherten beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) des jeweiligen Bundeslandes mit der Begutachtung. Bei privat Versicherten übernimmt das MEDICPROOF, der Begutachtungsdienst der privaten Krankenversicherung. Beide arbeiten nach demselben Verfahren: dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Das Ergebnis ist ein Gutachten mit einer Punktzahl zwischen 0 und 100 – daraus ergibt sich der Pflegegrad (§ 15 SGB XI).

Das Verfahren: Neues Begutachtungsassessment (NBA)

Das NBA bewertet nicht Diagnosen, sondern die Selbstständigkeit im Alltag in sechs Lebensbereichen (Module). Die Gutachterin oder der Gutachter besucht die Person in der Regel zu Hause und vergibt für jedes Kriterium Einzelpunkte. Wie die Pflegegrad Punkte im Detail entstehen, steht in unserem Grundlagenbeitrag – hier die Kurzfassung der Rechenlogik:

Die sechs Module und ihre Gewichtung

Modul Lebensbereich Gewichtung
1 Mobilität 10 %
2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 15 % (nur der höhere Wert aus Modul 2 oder 3)
3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 15 % (nur der höhere Wert aus Modul 2 oder 3)
4 Selbstversorgung 40 %
5 Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 20 %
6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 %

Zwei Regeln prägen das Ergebnis besonders: Modul 4 (Selbstversorgung) ist mit 40 % das mit Abstand schwerste Modul – Einschränkungen beim Waschen, Anziehen oder Essen schlagen stark durch. Und von Modul 2 und Modul 3 zählt nur der höhere gewichtete Wert (§ 15 Abs. 3 SGB XI); beide zusammen können nie mehr als 15 Punkte bringen.

Von Einzelpunkten zum Pflegegrad

Die Rechenkette des MD läuft in drei Schritten:

  1. Einzelpunkte: Je Kriterium 0 bis 3 Punkte (bei manchen Kriterien mit Sondergewichtung, z. B. Essen in Modul 4).
  2. Gewichtete Punkte: Die Summe pro Modul wird einem von fünf Beeinträchtigungsgraden zugeordnet; daraus ergeben sich die gewichteten Punkte (Anlage 2 zu § 15 SGB XI).
  3. Gesamtpunkte und Pflegegrad: Die gewichteten Punkte werden addiert (0 bis 100). Die Schwellenwerte: ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4, ab 90 Pflegegrad 5. Unter 12,5 Punkten gibt es keinen Pflegegrad.

Einen Überblick über alle fünf Grade gibt es unter Pflegegrade im Überblick.

Was ein Online-Pflegegradrechner leistet – und was nicht

Ein guter Online-Rechner bildet genau diese NBA-Logik nach: Er fragt die Kriterien der sechs Module ab, wendet Gewichtung und Schwellenwerte an und liefert eine Einschätzung. Das ist wertvoll zur Vorbereitung – ersetzt aber niemals die Begutachtung. Nur der MD bzw. MEDICPROOF vergibt die Punkte, und nur die Pflegekasse erlässt den Bescheid. Kein Rechner kann einen Pflegegrad garantieren oder versprechen. Bereiten Sie sich auf den Termin vor – unsere Checkliste zur Begutachtung hilft dabei.

Häufige Fragen

Ist der MDK dasselbe wie der Medizinische Dienst?

Ja. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) wurde zum 1. Juli 2021 in „Medizinischer Dienst" (MD) umbenannt und organisatorisch verselbstständigt. Die Aufgaben – Begutachtung und Beratung für Kranken- und Pflegekassen – sind dieselben geblieben.

Rechnet MEDICPROOF anders als der MD?

Nein. MEDICPROOF begutachtet privat Versicherte nach demselben Neuen Begutachtungsassessment (NBA) und denselben Punktgrenzen aus § 15 SGB XI wie der Medizinische Dienst bei gesetzlich Versicherten.

Kann ich die Punkte des Gutachtens selbst nachrechnen?

Ja. Das Gutachten, das Sie mit dem Bescheid erhalten, listet die Einzelpunkte pro Modul auf. Mit der Gewichtungstabelle (Anlage 2 zu § 15 SGB XI) lässt sich die Gesamtpunktzahl nachvollziehen. Stimmt etwas nicht, hilft ein Blick in Pflegebedürftigkeit: Definition – und im Zweifel der Widerspruch.

Quellen

Allgemeine Information, keine medizinische oder rechtliche Beratung. Über den Pflegegrad entscheiden die Begutachtung und der Bescheid der Pflegekasse.

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