Pflegegrade Überblick: Die 5 Pflegegrade und ihre Punkte

02.10.2026 · 3 Min. Lesezeit · Noch nicht fachlich geprüft

Dieser Pflegegrade Überblick zeigt, wie die fünf Pflegegrade zusammenhängen. Seit 2017 gibt es statt der früheren Pflegestufen fünf Pflegegrade. Sie richten sich danach, wie stark die Selbständigkeit oder die Fähigkeiten beeinträchtigt sind.

Die fünf Pflegegrade nach Punkten

Der Pflegegrad ergibt sich aus den Gesamtpunkten, die bei der Begutachtung zusammenkommen (§ 15 Abs. 3 SGB XI):

Pflegegrad Gesamtpunkte Bedeutung nach dem Gesetz
1 ab 12,5 bis unter 27 geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
2 ab 27 bis unter 47,5 erhebliche Beeinträchtigungen
3 ab 47,5 bis unter 70 schwere Beeinträchtigungen
4 ab 70 bis unter 90 schwerste Beeinträchtigungen
5 ab 90 bis 100 schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Unter 12,5 Punkten liegt kein Pflegegrad vor. Mehr dazu: Kein Pflegegrad.

Wie die Punkte entstehen

Die Begutachtung bewertet sechs Module. Jedes Modul hat ein eigenes Gewicht, und aus den gewichteten Punkten ergibt sich die Gesamtpunktzahl von höchstens 100. Wie das im Einzelnen funktioniert, erklärt Pflegegrad berechnen. Die genauen Grenzen finden Sie unter Punktgrenzen der Pflegegrade.

Was ein höherer Pflegegrad bedeutet

Mit dem Pflegegrad steigen die Leistungen der Pflegeversicherung. Pflegegeld, Pflegesachleistung und Tagespflege richten sich nach dem Grad. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich gilt in allen Pflegegraden. Bei Pflegegrad 1 sind die Leistungen deutlich begrenzter, denn Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es erst ab Pflegegrad 2. Die Beträge im Einzelnen finden Sie unter Pflegeleistungen im Überblick.

Besonderheit bei Pflegegrad 5

Auch wer unter 90 Punkten liegt, kann in Pflegegrad 5 eingeordnet werden, wenn eine besondere Bedarfskonstellation vorliegt: ein spezifischer, außergewöhnlich hoher Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (§ 15 Abs. 4 SGB XI). Mehr dazu unter Besondere Bedarfskonstellation.

Sonderregeln für Kinder

Bei Kindern wird die Selbständigkeit mit altersentsprechend entwickelten Kindern verglichen. Kinder bis 18 Monate werden mit denselben Punktgrenzen jeweils einen Pflegegrad höher eingestuft (§ 15 Abs. 6 und 7 SGB XI). Details: Pflegegrad bei Kindern.

Wo Sie einsteigen

Häufige Fragen

Wie viele Pflegegrade gibt es?

Es gibt fünf Pflegegrade. Unter 12,5 Gesamtpunkten besteht kein Pflegegrad.

Wer legt den Pflegegrad fest?

Der Medizinische Dienst oder ein anderer unabhängiger Gutachter ermittelt die Punkte, die Pflegekasse entscheidet per Bescheid.

Kann sich der Pflegegrad ändern?

Ja. Bei einer Verschlechterung können Sie eine neue Begutachtung beantragen. Die Pflegekasse kann den Pflegegrad auch befristen, wenn eine Besserung zu erwarten ist.

Quellen

Allgemeine Information, keine medizinische oder rechtliche Beratung. Über den Pflegegrad entscheiden die Begutachtung und der Bescheid der Pflegekasse.

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