Tagespflege Nachtpflege Kosten Anspruch: Zuschuss und Voraussetzungen 2026
22.10.2026 · 4 Min. Lesezeit · Noch nicht fachlich geprüft
Tagespflege Nachtpflege Kosten Anspruch – das ist die Leistung, die pflegende Angehörige am stärksten entlastet und trotzdem am seltensten genutzt wird: Die teilstationäre Pflege (§ 41 SGB XI) betreut die pflegebedürftige Person tagsüber oder nachts in einer Einrichtung – und das Budget kommt zusätzlich obendrauf, ohne Anrechnung auf Pflegegeld oder Sachleistung. Wer berufstätig pflegt, sollte diesen Topf kennen. Alle Beträge gelten für 2026.
Anspruch und Kosten je Pflegegrad
Anspruch haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn die teilstationäre Pflege zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist – etwa weil Angehörige arbeiten.
| Pflegegrad | Tages-/Nachtpflege pro Monat | Grundlage |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | keine | — |
| Pflegegrad 2 | bis zu 721 Euro | § 41 SGB XI |
| Pflegegrad 3 | bis zu 1.357 Euro | § 41 SGB XI |
| Pflegegrad 4 | bis zu 1.685 Euro | § 41 SGB XI |
| Pflegegrad 5 | bis zu 2.085 Euro | § 41 SGB XI |
Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen dieser Beträge die pflegebedingten Aufwendungen der teilstationären Pflege, einschließlich Betreuung und notwendiger medizinischer Behandlungspflege. Auch die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück ist enthalten – der Fahrdienst muss also nicht extra bezahlt werden.
Der entscheidende Vorteil: keine Anrechnung
Das Gesetz sagt es ausdrücklich: Pflegebedürftige können teilstationäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt (§ 41 Abs. 3 SGB XI).
Rechenbeispiel Pflegegrad 3: 599 Euro Pflegegeld + bis zu 1.357 Euro Tagespflege + 131 Euro Entlastungsbetrag + 42 Euro Pflegehilfsmittel – zusammen bis zu 2.129 Euro monatlich, ohne dass sich die Töpfe gegenseitig kürzen. Kein anderes Angebot der Pflegeversicherung stapelt so viel Entlastung.
Was kostet die Tagespflege mich selbst?
Die Pflegekasse zahlt nur die pflegebedingten Kosten. Für Unterkunft und Verpflegung – die sogenannten Hotelkosten – fällt ein Eigenanteil an. Genau hier hilft der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich: Er kann für die nicht abgedeckten Kosten der Tages- und Nachtpflege eingesetzt werden und wird gegen Nachweis erstattet.
Praxis-Tipp: Lassen Sie sich von der Einrichtung vor Vertragsabschluss eine Kostenaufstellung geben, die pflegebedingte Aufwendungen, Unterkunft/Verpflegung und eventuelle Investitionskosten getrennt ausweist. So sehen Sie sofort, welcher Teil von der Pflegekasse übernommen wird und welcher Eigenanteil bleibt.
Tagespflege vs. Nachtpflege in der Praxis
- Tagespflege ist das Standardmodell: Betreuung an Werktagen, meist morgens bis nachmittags, mit Mahlzeiten, Beschäftigungsangeboten und pflegerischer Versorgung. Ideal, wenn Angehörige tagsüber arbeiten.
- Nachtpflege ist deutlich seltener verfügbar: Sie richtet sich an Menschen, die nachts intensive Betreuung brauchen, während Angehörige schlafen müssen. Das Angebot ist regional sehr unterschiedlich – fragen Sie gezielt bei der Pflegekasse oder dem Pflegestützpunkt nach Einrichtungen in Ihrer Nähe.
Beide Formen werden aus demselben Budgettopf bezahlt; die Höchstsätze gelten je Kalendermonat für Tages- oder Nachtpflege.
So nutzen Sie die Leistung
- Bedarf feststellen: Reicht die häusliche Pflege nicht aus oder arbeiten die pflegenden Angehörigen? Dann ist die Voraussetzung erfüllt.
- Einrichtung suchen: Zugelassene Tagespflegeeinrichtungen in der Nähe – Pflegestützpunkt oder Pflegekasse helfen bei der Suche.
- Bei der Pflegekasse melden: Die Leistung wird wie die Sachleistung direkt mit der Einrichtung abgerechnet.
- Entlastungsbetrag einsetzen: Für den Eigenanteil (Unterkunft/Verpflegung) Belege sammeln und erstatten lassen.
Häufige Fragen
Wird die Tagespflege auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein. Tages- und Nachtpflege werden zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung gewährt, ohne Anrechnung (§ 41 Abs. 3 SGB XI). Das ist der große Unterschied zu fast allen anderen Leistungen.
Wie viel zahlt die Pflegekasse für Tagespflege bei Pflegegrad 2?
Bis zu 721 Euro im Monat für die pflegebedingten Aufwendungen, Betreuung und medizinische Behandlungspflege – inklusive Fahrdienst. Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie selbst, können dafür aber den Entlastungsbetrag nutzen.
Wer hat Anspruch auf Tagespflege?
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, wenn die häusliche Pflege nicht ausreichend sichergestellt werden kann oder die teilstationäre Pflege die häusliche Pflege ergänzt oder stärkt. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch.
Was ist der Unterschied zwischen Tagespflege und Kurzzeitpflege?
Tagespflege ist teilstationär – die Person kehrt abends nach Hause zurück und nutzt das Angebot regelmäßig, etwa an Werktagen. Kurzzeitpflege ist vollstationär für einen begrenzten Zeitraum, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Beide Leistungen lassen sich kombinieren.
Übernimmt die Kasse auch den Fahrdienst?
Ja. Die teilstationäre Pflege umfasst ausdrücklich auch die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück (§ 41 Abs. 1 SGB XI).
Quellen
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