Pflegesachleistungen Höhe Pflegegrad: alle Beträge und Anspruch 2026

22.10.2026 · 5 Min. Lesezeit · Noch nicht fachlich geprüft

Die Pflegesachleistungen Höhe Pflegegrad bestimmt, wie viel Geld die Pflegekasse jeden Monat für einen ambulanten Pflegedienst zahlt: je nach Grad zwischen 796 und 2.299 Euro. Der Unterschied zum Pflegegeld ist grundlegend – hier wird nichts ausgezahlt, sondern der Pflegedienst rechnet seine Einsätze direkt mit der Pflegekasse ab. Welche Beträge 2026 je Grad gelten, was die Sachleistung abdeckt und wie Sie sie clever mit anderen Töpfen kombinieren, steht in diesem Ratgeber. Alle Beträge wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben und gelten 2026 unverändert.

Pflegesachleistung je Pflegegrad: alle Beträge 2026

Pflegegrad Sachleistung pro Monat Grundlage
Pflegegrad 1 keine —
Pflegegrad 2 bis zu 796 Euro § 36 SGB XI
Pflegegrad 3 bis zu 1.497 Euro § 36 SGB XI
Pflegegrad 4 bis zu 1.859 Euro § 36 SGB XI
Pflegegrad 5 bis zu 2.299 Euro § 36 SGB XI

Anspruch auf Pflegesachleistung besteht erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Sachleistung – was Berechtigten mit dem niedrigsten Grad stattdessen zusteht, fasst der Beitrag Pflegegeld Pflegegrad 1 zusammen.

Was deckt die Pflegesachleistung ab?

Die Sachleistung finanziert Einsätze eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes – also eines Dienstes mit Vertrag zur Pflegekasse. Abgedeckt sind körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Waschen und Ankleiden, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung, etwa Einkaufen oder Putzen.

Wichtig: Sie erhalten das Geld nie auf dem Konto. Der Pflegedienst dokumentiert seine Einsätze und rechnet sie im Rahmen des Höchstbetrags direkt mit der Pflegekasse ab. Wird das Budget in einem Monat nicht ausgeschöpft, verfällt der Rest – er wird nicht ausgezahlt und nicht in den nächsten Monat übertragen.

Der größte Hebel: Kombinationsleistung

Nutzen Sie den Pflegedienst nur für einen Teil des Budgets, bleibt der Rest nicht liegen. Über die Kombinationsleistung erhalten Sie den ungenutzten Anteil anteilig als Pflegegeld ausgezahlt (§ 38 SGB XI). Beispiel Pflegegrad 2: Der Pflegedienst rechnet monatlich 398 Euro ab – also 50 Prozent der Sachleistung von 796 Euro. Dann werden noch 50 Prozent des Pflegegeldes gezahlt, also 173,50 Euro im Monat. So geht kein Euro des Budgets verloren.

Ein zweiter, oft übersehener Hebel ist der Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 Prozent der nicht verbrauchten Sachleistung können für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden – bei Pflegegrad 2 also bis zu 318,40 Euro monatlich (§ 45a Abs. 4 SGB XI).

Sachleistung und andere Töpfe kombinieren

Die Pflegesachleistung lässt sich mit fast allen anderen Leistungen stapeln:

  • Entlastungsbetrag (131 Euro): zusätzlich nutzbar, etwa für Betreuungsleistungen anerkannter Anbieter. Details unter Entlastungsbetrag.
  • Tages- und Nachtpflege: wird ohne Anrechnung zusätzlich zur Sachleistung gewährt – siehe Tagespflege und Nachtpflege.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 Euro): eigener Topf, bleibt unberührt – mehr dazu unter Pflegehilfsmittel.
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro steht unabhängig daneben; mehr in Kurzzeitpflege.

Das einzige, was sich mit der Sachleistung nicht kombinieren lässt, ist das volle Pflegegeld – das regelt gerade die Kombinationsleistung anteilig.

So beantragen Sie die Sachleistung

Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt, nachdem der Pflegegrad festgestellt ist. In der Praxis melden Sie der Pflegekasse, dass Sie einen Pflegedienst in Anspruch nehmen wollen – die Kasse fragt dann in der Regel, in welchem Verhältnis Sie Sachleistung und Pflegegeld nutzen möchten (Kombinationsleistung). Die Entscheidung über das Verhältnis ist anschließend sechs Monate bindend (§ 38 SGB XI).

Achten Sie bei der Wahl des Dienstes auf den Versorgungsvertrag: Nur zugelassene Pflegedienste können direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Betreuungsdienste ohne Pflegezulassung fallen nicht unter die Sachleistung – ihre Kosten können aber über den Entlastungsbetrag erstattet werden.

Häufige Fragen

Wie viel Pflegesachleistung gibt es bei Pflegegrad 3?

Bei Pflegegrad 3 stehen bis zu 1.497 Euro im Monat für den ambulanten Pflegedienst zur Verfügung (§ 36 SGB XI). Das Geld wird nicht ausgezahlt, sondern der Dienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Alle Beträge 2026: Pflegegrad 2 = 796 Euro, Pflegegrad 3 = 1.497 Euro, Pflegegrad 4 = 1.859 Euro, Pflegegrad 5 = 2.299 Euro.

Was passiert mit ungenutzter Sachleistung?

Sie verfällt. Nicht ausgeschöpfte Beträge werden nicht ausgezahlt und nicht übertragen. Der Ausweg ist die Kombinationsleistung: Der nicht verbrauchte Anteil wird anteilig als Pflegegeld gezahlt, sodass kein Euro verloren geht.

Kann ich den Pflegedienst frei wählen?

Ja, sofern der Dienst eine Zulassung (Versorgungsvertrag) mit der Pflegekasse hat. Der Pflegedienst rechnet dann seine Einsätze direkt mit der Kasse ab – für Sie fallen im Rahmen des Höchstbetrags keine Kosten an.

Zählt die Sachleistung bei Pflegegrad 1?

Nein. Pflegesachleistung gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 stehen andere Leistungen zur Verfügung, etwa der Entlastungsbetrag (131 Euro), Pflegehilfsmittel (42 Euro) und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (4.180 Euro).

Sind die Beträge 2026 gestiegen?

Nein. Alle Beträge wurden zuletzt zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben und gelten 2026 unverändert. Ältere Angaben – etwa 1.432 Euro für Pflegegrad 3 – sind Werte von vor 2025.

Quellen

Allgemeine Information, keine medizinische oder rechtliche Beratung. Über den Pflegegrad entscheiden die Begutachtung und der Bescheid der Pflegekasse.

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