Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Anspruch, Kosten, Antrag 2026
24.10.2026 · 4 Min. Lesezeit · Noch nicht fachlich geprüft
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind Apps oder Webanwendungen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag unterstützen – vom Gedächtnistraining bei beginnender Demenz über Übungsprogramme zur Sturzprophylaxe bis zu Koordinations-Apps für pflegende Angehörige. Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein neues Finanzierungsmodell: bis zu 40 Euro monatlich für die App selbst plus bis zu 30 Euro für die Unterstützung bei der Nutzung – insgesamt also bis zu 70 Euro im Monat (§ 40a und § 39a SGB XI).
Der Anspruch: Wer bekommt eine DiPA?
- Alle Pflegegrade 1 bis 5 in häuslicher Pflege haben Anspruch auf Versorgung mit digitalen Pflegeanwendungen (§ 40a SGB XI)
- Die Anwendung muss im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sein – nur dort aufgenommene DiPA sind erstattungsfähig
- Die DiPA muss Beeinträchtigungen der Selbständigkeit mindern oder einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenwirken; als Medizinprodukt nur niedrige Risikoklasse
- Ausgeschlossen: Apps für den allgemeinen Lebensbedarf, reine Organisations-Tools für Pflegedienste oder bloße Informations- und Beratungs-Apps
Auch pflegende Angehörige können profitieren: Technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ergänzen die DiPA – Anwendungen, die Angehörige in der Pflege oder Haushaltsführung unterstützen und die häusliche Versorgung stabilisieren, zählen ebenfalls als DiPA (§ 40a Abs. 1a SGB XI).
Das neue Finanzierungsmodell seit 2026
Das BEEP-Gesetz hat die bis Ende 2025 geltende einheitliche Monatspauschale (zuletzt 50 Euro) zum 1. Januar 2026 in zwei getrennte Töpfe aufgeteilt:
| Leistung | Betrag | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Erstattung der DiPA-Kosten (App-Abo) | bis 40 Euro/Monat | § 40a SGB XI |
| Ergänzende Unterstützung durch ambulanten Pflegedienst (Einrichtung, Anleitung, Begleitung) | bis 30 Euro/Monat | § 39a SGB XI |
Das sind zwei eigenständige Ansprüche, kein Pauschalbetrag: Wer nur die App nutzt, schöpft höchstens die 40 Euro aus; die 30 Euro gibt es nur, wenn tatsächlich eine unterstützende Leistung bewilligt und in Anspruch genommen wird. Ist die App teurer als 40 Euro, zahlen Sie die Mehrkosten selbst.
Wichtig: Erstattet wird nur die zugelassene Anwendung selbst – kein Tablet, kein Smartphone, keine Smartwatch. Auch ein Hausnotruf lässt sich nicht über das DiPA-Budget finanzieren (dafür gibt es den eigenen Hausnotruf-Zuschuss).
Antrag und Bewilligung
- DiPA im BfArM-Verzeichnis wählen und Antrag bei der Pflegekasse stellen – die Kasse entscheidet über die Notwendigkeit der Versorgung
- Erstbewilligung befristet auf höchstens sechs Monate
- Prüfung durch die Kasse: Wird die App tatsächlich genutzt und erreicht sie ihr Ziel? Dann folgt die unbefristete Bewilligung – ohne neuen Antrag
- Die Kasse informiert Sie schriftlich, welche Kosten sie übernimmt und welche Sie selbst tragen
Praxis-Tipp: Der DiPA-Markt ist noch jung – das Verzeichnis füllt sich erst langsam. Prüfen Sie vor dem Antrag den aktuellen Stand im BfArM-Verzeichnis und fragen Sie Ihre Pflegekasse, welche Anwendungen derzeit verfügbar sind.
Häufige Fragen
Was kostet mich eine DiPA?
Bis zu 40 Euro monatlich für die App und bis zu 30 Euro für die Unterstützung durch einen Pflegedienst übernimmt die Pflegekasse nach Bewilligung. Mehrkosten für teurere Apps tragen Sie selbst.
Gibt es DiPA auch für Pflegegrad 1?
Ja. Der Anspruch auf digitale Pflegeanwendungen gilt für alle Pflegegrade 1 bis 5.
Zahlt die Kasse auch das Tablet dazu?
Nein. Weder Tablet, Smartphone noch Smartwatch werden erstattet – nur die zugelassene Anwendung selbst und die Unterstützungsleistung.
Wie lange dauert die Bewilligung?
Die erste Bewilligung ist auf maximal sechs Monate befristet. Danach prüft die Pflegekasse Nutzung und Nutzen; bei positivem Ergebnis wird sie unbefristet – ein neuer Antrag ist nicht nötig.
Kann ich mehrere DiPA gleichzeitig nutzen?
Ja, die Erstattung gilt für „eine oder mehrere" digitale Pflegeanwendungen – allerdings gedeckelt auf insgesamt 40 Euro monatlich für alle Apps zusammen.
Quellen
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