Pflegegrad 1: Alle Leistungen im Überblick – was steht Ihnen zu?

24.10.2026 · 4 Min. Lesezeit · Noch nicht fachlich geprüft

Pflegegrad 1 ist der Einstiegsgrad der Pflegeversicherung – und die Quelle der häufigsten Verwirrung: „Warum bekomme ich kein Pflegegeld?" Richtig ist: Pflegegeld (347–990 Euro) und Pflegesachleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2. Aber Pflegegrad 1 ist keineswegs leistungsleer. Dieser Ratgeber listet alle Leistungen auf, die Ihnen mit Pflegegrad 1 zustehen – mit den aktuellen Beträgen für 2026.

Die Leistungen bei Pflegegrad 1 im Überblick

Leistung Betrag / Umfang Rechtsgrundlage
Entlastungsbetrag 131 Euro je Monat § 45b SGB XI
Zuschuss vollstationäre Pflege 131 Euro je Monat § 43 Abs. 3 SGB XI
Wohngruppenzuschlag 224 Euro je Monat § 45f SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 Euro je Monat § 40 Abs. 2 SGB XI
Technische Pflegehilfsmittel leihweise, 10 % Zuzahlung (max. 25 €) § 40 Abs. 3 SGB XI
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 Euro je Maßnahme § 40 Abs. 4 SGB XI
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) bis 40 € App + 30 € Unterstützung/Monat §§ 40a, 40b SGB XI
Hausnotruf Basisversorgung über Pauschale § 40 SGB XI
Beratungsbesuch halbjährlich, Anspruch (keine Pflicht) § 37 Abs. 3 SGB XI
Pflegekurse für Angehörige kostenlos § 45 SGB XI
WG-Anschubfinanzierung bis 2.613 Euro je Person § 45g SGB XI

Die wichtigste Leistung: der Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich ist für Pflegegrad 1 fast die einzige regelmäßig fließende Geldleistung – und die am häufigsten ungenutzte. Er ist zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege sowie (für PG 1 sogar inklusive Selbstversorgung) ambulante Pflegedienste. Nicht verbrauchte Beträge lassen sich ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen. Wie Sie ihn optimal einsetzen: Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 nutzen.

Was Pflegegrad 1 NICHT bekommt

  • Kein Pflegegeld – das gibt es erst ab Pflegegrad 2 (347 Euro aufwärts)
  • Keine Pflegesachleistungen (§ 36) und keine Kombinationsleistung
  • Keine Tages- und Nachtpflege als eigenes Budget (§ 41 gilt ab Pflegegrad 2)
  • Kein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege (ab Pflegegrad 2)

Der strategische Blick: Höherstufung prüfen

Pflegegrad 1 ist oft nur der Anfang. Wenn sich der Hilfebedarf erhöht – mehr Unterstützung beim Waschen, Anziehen, Essen oder in der Nacht –, lohnt ein Antrag auf Höherstufung. Ab Pflegegrad 2 öffnen sich die großen Töpfe: 347 Euro Pflegegeld, bis zu 796 Euro Sachleistung, bis zu 721 Euro Tagespflege und der Jahresbetrag von 3.539 Euro. Die Grundlagen des niedrigsten Grads erklärt Pflegegrad 1; warum es kein Pflegegeld gibt, steht in Pflegegeld Pflegegrad 1.

Praxis-Tipp: Dokumentieren Sie einen gestiegenen Bedarf sorgfältig – am besten mit einem Pflegetagebuch über mehrere Wochen. Ein Höherstufungsantrag ist eine neue Begutachtung, und der Alltag entscheidet.

Häufige Fragen

Warum gibt es bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld?

Weil der Gesetzgeber Pflegegrad 1 als „geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit" einstuft und dafür vor allem Entlastungs- und Sachleistungen vorsieht. Geldleistungen für selbst organisierte Pflege beginnen erst mit Pflegegrad 2.

Was ist die wertvollste Leistung bei Pflegegrad 1?

Der Entlastungsbetrag (131 Euro/Monat) für die meisten – bei konkretem Bedarf auch der Wohnumfeld-Zuschuss (bis 4.180 Euro, z. B. Badumbau) oder technische Hilfsmittel wie ein Pflegebett (leihweise).

Kann ich mit Pflegegrad 1 in eine Pflege-WG ziehen und den Zuschlag bekommen?

Ja. Voraussetzung ist u. a., dass eine der genannten Leistungen bezogen wird – für Pflegegrad 1 z. B. der Entlastungsbetrag nach § 45b (§ 45f SGB XI).

Bekomme ich mit Pflegegrad 1 einen Hausnotruf bezahlt?

Ja. Der Basis-Hausnotruf wird als technisches Pflegehilfsmittel über eine monatliche Pauschale finanziert – ab Pflegegrad 1. Details: Hausnotruf-Zuschuss.

Lohnt sich Pflegegrad 1 überhaupt?

Unbedingt – allein der Entlastungsbetrag sind bis zu 1.572 Euro im Jahr, dazu kommen Hilfsmittel, Wohnumfeld-Zuschuss und die kostenlose Pflegeberatung. Und: Pflegegrad 1 ist die Tür zum System; steigt der Bedarf, ist die Höherstufung der nächste Schritt.

Quellen

Allgemeine Information, keine medizinische oder rechtliche Beratung. Über den Pflegegrad entscheiden die Begutachtung und der Bescheid der Pflegekasse.

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