Kein Pflegegrad bekommen: Was bedeutet das und was tun?
02.10.2026 · 3 Min. Lesezeit · Noch nicht fachlich geprüft
Wenn der Bescheid lautet kein Pflegegrad, ist das enttäuschend. Es bedeutet aber nicht automatisch, dass es keine Unterstützung mehr gibt. Dieser Beitrag erklärt, was hinter der Entscheidung steckt und welche Möglichkeiten Sie haben.
Warum es kein Pflegegrad gibt
Ein Pflegegrad setzt mindestens 12,5 Gesamtpunkte voraus (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Liegt das Ergebnis der Begutachtung darunter, stellt die Pflegekasse keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes fest. Die Punkte entstehen aus den sechs Modulen, die in Pflegegrad berechnen erklärt werden.
Daneben muss die Pflegebedürftigkeit auf Dauer, voraussichtlich mindestens sechs Monate, bestehen (§ 14 SGB XI). Ein nur vorübergehender Hilfebedarf führt deshalb ebenfalls nicht zu einem Pflegegrad (Pflegebedürftigkeit Definition).
Schritt 1: Bescheid und Gutachten prüfen
Lesen Sie Bescheid und Gutachten genau. Das Gutachten wird mit dem Bescheid mitgeschickt, wenn Sie der Übersendung nicht widersprechen. Sie können es auch später anfordern (§ 18c Abs. 2 SGB XI). Prüfen Sie, ob die Beschreibung Ihren Alltag richtig wiedergibt. Hilfe dabei gibt Pflegebescheid prüfen.
Schritt 2: Widerspruch erwägen
Wenn Sie den Bescheid für falsch halten, können Sie innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen (§ 84 Abs. 1 SGG). Wie das geht, erklärt Pflegegrad Widerspruch. Die Frist steht im Bescheid, versäumen Sie sie nicht.
Schritt 3: Neuen Antrag stellen
Verschlechtert sich der Gesundheitszustand später, können Sie erneut einen Antrag stellen. Die Pflegekasse beauftragt dann eine neue Begutachtung. Mehr dazu: Pflegegrad höherstufen.
Welche Unterstützung es trotzdem geben kann
Auch ohne Pflegegrad kann Beratung weiterhelfen, zum Beispiel beim Pflegestützpunkt. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Pflegekassen prüfen, welche Leistungen zur medizinischen Rehabilitation geeignet sind, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern (§ 31 SGB XI).
Warum sich eine genaue Prüfung lohnt
Ein knapp verfehlter Pflegegrad ist häufig. Weil sich jeder Punkt in der Summe auswirkt, lohnt es sich, das Gutachten Modul für Modul zu prüfen und mit Ihrem Alltag abzugleichen. Beispielsweise zählt Selbstversorgung (Modul 4) mit 40 Prozent am stärksten. Die Systematik zeigt Pflegegrad berechnen.
Häufige Fragen
Wie viele Punkte fehlen mir zu Pflegegrad 1?
Das steht im Gutachten. Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Gesamtpunkten. Mit dem Pflegegrad-Rechner können Sie eine eigene Einschätzung durchspielen, sie ersetzt aber nicht das Gutachten.
Kann ich nach „kein Pflegegrad“ sofort einen neuen Antrag stellen?
Ein neuer Antrag ist möglich. Er sollte sich auf geänderte Umstände stützen. Gegen die erste Entscheidung bleibt zunächst der Widerspruch innerhalb der Monatsfrist.
Muss ich beim Widerspruch einen Anwalt nehmen?
Das Gesetz verlangt das nicht. Der Widerspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stelle eingereicht werden, die den Bescheid erlassen hat. Beratung kann trotzdem sinnvoll sein.
Quellen
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