Pflegegrad 1: Voraussetzungen, Punkte und Leistungen

02.10.2026 · 3 Min. Lesezeit · Noch nicht fachlich geprüft

Pflegegrad 1 ist der niedrigste Pflegegrad. Er bedeutet nach dem Gesetz „geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“. Die Leistungen sind begrenzter als in den höheren Graden, aber es gibt wichtige Unterstützung.

Wie viele Punkte für Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 gilt ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Wie die Punkte entstehen, steht unter Pflegegrad berechnen. Unter 12,5 Punkten gibt es keinen Pflegegrad (Kein Pflegegrad), ab 27 Punkten gilt Pflegegrad 2.

Was Pflegegrad 1 im Alltag bedeuten kann

Pflegegrad 1 passt zu Menschen, die vieles noch selbst schaffen, aber bei einzelnen Tätigkeiten Unterstützung brauchen, etwa bei der Mobilität oder im Alltag. Welche Tätigkeiten das sind, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend ist immer das Ergebnis der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Leistungen bei Pflegegrad 1

Das Gesetz zählt in § 28a SGB XI auf, was bei Pflegegrad 1 gewährt wird. Dazu gehören unter anderem:

  • Pflegeberatung nach den §§ 7a und 7b
  • Beratung in der eigenen Häuslichkeit (halbjährlich möglich)
  • Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfelds (§ 40)
  • der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich (§ 45b)
  • ein Zuschuss von 131 Euro monatlich bei vollstationärer Pflege (§ 43 Abs. 3)
  • Pflegekurse für Angehörige und zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit

Anders als in den Pflegegraden 2 bis 5 gibt es bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung (§ 36 und § 37 gelten ab Pflegegrad 2). Eine Übersicht mit Beträgen finden Sie unter Leistungen bei Pflegegrad 1.

Entlastungsbetrag nutzen

Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich ist zweckgebunden. Er kann für bestimmte Entlastungsleistungen eingesetzt werden, zum Beispiel für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Details: Entlastungsbetrag 131 Euro.

Pflegegrad 1 beantragen

Auch für Pflegegrad 1 stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse. Leistungen gibt es ab dem Antragsmonat. Wie das geht: Pflegegrad beantragen. Mit dem Pflegegrad-Rechner können Sie vorab unverbindlich einschätzen, ob Pflegegrad 1 in Frage kommen könnte.

Was Sie jetzt tun können

  1. Antrag stellen und Eingang bestätigen lassen, denn Leistungen gelten ab dem Antragsmonat (Antragsmonat).
  2. Pflegehilfsmittel prüfen: Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel werden bis zu 42 Euro monatlich übernommen, Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 SGB XI).
  3. Beratung nutzen: Sie haben Anspruch auf Pflegeberatung und auf Beratung in der eigenen Häuslichkeit.

Häufige Fragen

Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Nein. Pflegegeld nach § 37 SGB XI gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 stehen unter anderem der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Beratung zur Verfügung.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1?

Er beträgt bis zu 131 Euro monatlich und ist zweckgebunden (§ 45b SGB XI).

Kann ich von Pflegegrad 1 höher eingestuft werden?

Wenn sich der Zustand verschlechtert, können Sie eine neue Begutachtung beantragen. Mehr dazu unter Pflegegrad höherstufen.

Quellen

Allgemeine Information, keine medizinische oder rechtliche Beratung. Über den Pflegegrad entscheiden die Begutachtung und der Bescheid der Pflegekasse.

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