Pflegegeld Auszahlung wann Nachzahlung: Fristen und Regeln 2026
23.10.2026 · 4 Min. Lesezeit · Noch nicht fachlich geprüft
Pflegegeld Auszahlung wann Nachzahlung – die wichtigsten Regeln: Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld ab dem Antragsmonat und überweist es monatlich im Voraus an die pflegebedürftige Person. Weil zwischen Antrag und Bescheid oft Wochen liegen, kommt es fast immer zu einer Nachzahlung für die zurückliegenden Monate. Wer die Regeln zu Antragsmonat, Teilmonaten und Fristen kennt, weiß genau, wann mit welchem Betrag zu rechnen ist.
Ab wann das Pflegegeld gezahlt wird
Leistungen der Pflegeversicherung werden auf Antrag und ab Antragstellung gewährt (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Entscheidend ist der Monat, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht – nicht der Tag der Begutachtung und nicht das Datum des Bescheids:
- Antrag im Mai, Bescheid im Juli: Das Pflegegeld gilt ab 1. Mai. Für Mai und Juni gibt es eine Nachzahlung, ab Juli läuft die monatliche Überweisung.
- Antrag erst im August bei Pflegebedürftigkeit seit Mai: Leistungen gibt es erst ab 1. August – für Mai bis Juli gibt es nichts nachgezahlt. Deshalb: Antrag so früh wie möglich stellen (Antragsmonat).
Die Pflegekasse muss ihre Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich mitteilen (§ 18c Abs. 1 SGB XI). Mehr dazu: Entscheidungsfrist. Die Schritte im Überblick: Pflegegrad beantragen.
Wie die monatliche Auszahlung funktioniert
- Monatlich im Voraus: Die Pflegekasse überweist das Pflegegeld zu Monatsbeginn für den laufenden Monat.
- An die pflegebedürftige Person: Empfänger ist grundsätzlich die pflegebedürftige Person selbst, nicht die Pflegeperson. Die Weitergabe an pflegende Angehörige ist steuerfrei.
- Teilmonate anteilig: Besteht der Anspruch nicht für den vollen Kalendermonat, wird gekürzt – der Monat wird dabei mit 30 Tagen angesetzt (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Beispiel: Anspruch ab dem 11. eines Monats → 20 von 30 Tagen → zwei Drittel des Monatsbetrags.
- Sterbemonat voll: Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem die pflegebedürftige Person verstorben ist (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Zu viel überwiesene Beträge für die Zeit danach müssen zurückgezahlt werden.
Wichtig bei Änderungen: Neue Bankverbindung, Umzug oder Wechsel der Pflegeperson immer sofort der Pflegekasse melden – sonst verzögert sich die Auszahlung.
Nachzahlung: Wann sie kommt und wie hoch sie ist
Eine Nachzahlung entsteht immer dann, wenn der Anspruch rückwirkend festgestellt wird – der Regelfall, weil die Begutachtung Wochen dauert:
Beispiel Pflegegrad 3: Antrag am 12. Mai, Begutachtung im Juni, Bescheid am 10. Juli. Das Pflegegeld (599 Euro) gilt ab 1. Mai. Im Juli kommt die Nachzahlung für Mai und Juni (2 × 599 = 1.198 Euro) plus die laufende Juli-Zahlung – insgesamt 1.797 Euro auf einen Schlag. Danach monatlich 599 Euro.
Bei Höherstufung: Auch ein höherer Pflegegrad gilt ab dem Monat des Höherstufungsantrags – die Differenz zum bisherigen Pflegegeld wird nachgezahlt. Bei Widerspruch mit Erfolg gilt dasselbe rückwirkend.
Häufige Fragen
Wann wird das Pflegegeld ausgezahlt?
Monatlich im Voraus, jeweils zu Monatsbeginn für den laufenden Monat. Die erste Zahlung kommt nach dem Bescheid – inklusive Nachzahlung für die Monate seit Antragstellung.
Wird Pflegegeld rückwirkend gezahlt?
Ja, aber nur bis zum Antragsmonat zurück (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Für Monate vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlung – deshalb den Antrag früh stellen.
Was passiert, wenn der Anspruch mitten im Monat beginnt?
Dann wird anteilig gezahlt: Der Monat wird mit 30 Tagen angesetzt (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Bei Anspruch ab dem 16. gibt es 15 von 30 Tagen, also die Hälfte.
Wer bekommt das Pflegegeld überwiesen?
Die pflegebedürftige Person. Das Geld ist nicht zweckgebunden und kann z. B. an pflegende Angehörige weitergegeben werden – diese Weitergabe ist steuerfrei.
Wird das Pflegegeld im Sterbemonat noch gezahlt?
Ja. Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem die pflegebedürftige Person verstorben ist. Für die Zeit danach überwiesene Beträge sind zurückzuzahlen (§ 37 Abs. 2 SGB XI).
Quellen
Weiterlesen
Pflegegeld Höhe 2026: Beträge je Pflegegrad im Überblick
Pflegegeld Höhe nach Pflegegrad, dazu Pflegesachleistung, Kombinationsleistung, Tagespflege und Beratungseinsatz: alle Beträge laut SGB XI auf einen Blick.
Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt von Antrag bis Bescheid
Wie Sie bei der Pflegekasse einen Pflegegrad beantragen, welche Fristen gelten, was bei der Begutachtung passiert und was Sie tun können, wenn der Bescheid nicht passt.
Pflegekasse Entscheidung Frist: 25 Arbeitstage nach Antrag
Pflegekasse Entscheidung Frist: Binnen 25 Arbeitstagen nach Antragseingang muss die Pflegekasse schriftlich entscheiden. Was gilt und was Sie bei Verzögerung tun.
Antragsmonat Pflegegrad: Warum der Antrag früh wichtig ist
Antragsmonat Pflegegrad: Warum Leistungen ab Antragstellung gelten, was ein später Antrag kostet und wie Sie den Antragseingang nachweisen.
Pflegegrad einschätzenMehr zu Leistungen der Pflegeversicherung← Alle Artikel