Pflegegrad 2: Punkte, Voraussetzungen und Leistungen

02.10.2026 · 3 Min. Lesezeit · Noch nicht fachlich geprüft

Pflegegrad 2 steht für „erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“. Ab diesem Grad gibt es erstmals Pflegegeld und Pflegesachleistung, und viele weitere Leistungen stehen zur Verfügung.

Wie viele Punkte für Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 gilt ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Darunter liegt Pflegegrad 1, ab 47,5 Punkten beginnt Pflegegrad 3. Wie die Punkte aus den sechs Modulen entstehen, erklärt der Beitrag Pflegegrad berechnen.

Leistungen bei Pflegegrad 2

Die wichtigsten Beträge je Kalendermonat laut SGB XI:

Leistung Betrag bei Pflegegrad 2
Pflegegeld (§ 37) 347 Euro
Pflegesachleistung (§ 36) bis zu 796 Euro
Tages- und Nachtpflege (§ 41) bis zu 721 Euro
Vollstationäre Pflege (§ 43) 805 Euro
Entlastungsbetrag (§ 45b) bis zu 131 Euro

Hinzu kommen der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr (§ 42a), Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zum Wohnumfeld. Alle Beträge stehen im Gesetz, Stand Oktober 2026. Eine ausführliche Übersicht gibt es unter Leistungen bei Pflegegrad 2.

Pflegegeld oder Pflegesachleistung?

Wer von Angehörigen gepflegt wird, kann Pflegegeld beantragen. Wer einen ambulanten Pflegedienst nutzt, erhält Pflegesachleistungen. Beides lässt sich als Kombinationsleistung mischen. Mehr dazu in Pflegegeld oder Sachleistung und Kombinationsleistung.

Typische Fragen bei Pflegegrad 2

Weitere Leistungen, die Sie nutzen können

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (zum Beispiel Einmalhandschuhe): bis zu 42 Euro monatlich (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
  • Technische Pflegehilfsmittel sollen vorrangig leihweise überlassen werden. Bei Pflegehilfsmitteln fällt für Versicherte ab 18 Jahren eine Zuzahlung von zehn Prozent an, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel (§ 40 Abs. 3 SGB XI).
  • Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfelds, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert wird: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
  • Pflegekurse für Angehörige sind kostenlos (§ 45 SGB XI).

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 2?

Das Pflegegeld beträgt 347 Euro je Kalendermonat (§ 37 Abs. 1 SGB XI).

Muss ich bei Pflegegrad 2 Beratung in Anspruch nehmen?

Wer Pflegegeld bezieht, muss halbjährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Mehr dazu: Beratungseinsatz.

Kann ich einen Pflegegrad 2 beantragen, wenn ich mehr Punkte erwarte?

Sie beantragen immer den Pflegegrad bei der Pflegekasse. Die Einstufung ergibt sich aus der Begutachtung. Vorab hilft der Pflegegrad-Rechner bei einer ersten Orientierung.

Quellen

Allgemeine Information, keine medizinische oder rechtliche Beratung. Über den Pflegegrad entscheiden die Begutachtung und der Bescheid der Pflegekasse.

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