Pflegegrad 5: Voraussetzungen, Punkte und Leistungen

02.10.2026 · 3 Min. Lesezeit · Noch nicht fachlich geprüft

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Das Gesetz beschreibt ihn als „schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“.

Wie viele Punkte für Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 gilt ab 90 bis 100 Gesamtpunkten (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Darunter liegt Pflegegrad 4 mit 70 bis unter 90 Punkten.

Pflegegrad 5 auch unter 90 Punkten

Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, also einem spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung, können aus pflegefachlichen Gründen dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn ihre Gesamtpunkte unter 90 liegen (§ 15 Abs. 4 SGB XI). Die Voraussetzungen konkretisiert der Medizinische Dienst Bund in seinen Richtlinien. Mehr dazu unter Besondere Bedarfskonstellation.

Leistungen bei Pflegegrad 5

Beträge je Kalendermonat laut SGB XI (Stand Oktober 2026):

Leistung Betrag bei Pflegegrad 5
Pflegegeld (§ 37) 990 Euro
Pflegesachleistung (§ 36) bis zu 2.299 Euro
Tages- und Nachtpflege (§ 41) bis zu 2.085 Euro
Vollstationäre Pflege (§ 43) 2.096 Euro
Entlastungsbetrag (§ 45b) bis zu 131 Euro

Hinzu kommt der Gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a). Mehr in Leistungen bei Pflegegrad 5.

Pflege zu Hause bei Pflegegrad 5

Auch bei Pflegegrad 5 wird häusliche Pflege durch Angehörige unterstützt. Pflegegeld-Beziehende können die Beratung in der eigenen Häuslichkeit vierteljährlich in Anspruch nehmen (Beratungseinsatz). Für Auszeiten gibt es Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.

Entscheidung und Antrag

Für Pflegegrad 5 gilt dasselbe Verfahren wie für alle Pflegegrade: Antrag bei der Pflegekasse, Begutachtung, Bescheid. Details: Pflegegrad beantragen. Der Pflegegrad-Rechner erfasst die Punkte nach dem gesetzlichen System, berücksichtigt aber besondere Bedarfskonstellationen nicht.

Weitere Leistungen, die Sie nutzen können

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (zum Beispiel Einmalhandschuhe): bis zu 42 Euro monatlich (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
  • Technische Pflegehilfsmittel sollen vorrangig leihweise überlassen werden. Bei Pflegehilfsmitteln fällt für Versicherte ab 18 Jahren eine Zuzahlung von zehn Prozent an, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel (§ 40 Abs. 3 SGB XI).
  • Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfelds, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert wird: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
  • Pflegekurse für Angehörige sind kostenlos (§ 45 SGB XI).

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 5?

990 Euro je Kalendermonat (§ 37 Abs. 1 SGB XI).

Gibt es Pflegegrad 5 auch ohne 90 Punkte?

Ja, bei besonderen Bedarfskonstellationen kann der Medizinische Dienst aus pflegefachlichen Gründen Pflegegrad 5 empfehlen, auch wenn die Gesamtpunkte unter 90 liegen.

Wer entscheidet über Pflegegrad 5?

Die Pflegekasse entscheidet auf Grundlage des Gutachtens des Medizinischen Dienstes oder anderer unabhängiger Gutachter.

Quellen

Allgemeine Information, keine medizinische oder rechtliche Beratung. Über den Pflegegrad entscheiden die Begutachtung und der Bescheid der Pflegekasse.

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