Pflegegrad 5: Voraussetzungen, Punkte und Leistungen
02.10.2026 · 3 Min. Lesezeit · Noch nicht fachlich geprüft
Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Das Gesetz beschreibt ihn als „schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“.
Wie viele Punkte für Pflegegrad 5?
Pflegegrad 5 gilt ab 90 bis 100 Gesamtpunkten (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Darunter liegt Pflegegrad 4 mit 70 bis unter 90 Punkten.
Pflegegrad 5 auch unter 90 Punkten
Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, also einem spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung, können aus pflegefachlichen Gründen dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn ihre Gesamtpunkte unter 90 liegen (§ 15 Abs. 4 SGB XI). Die Voraussetzungen konkretisiert der Medizinische Dienst Bund in seinen Richtlinien. Mehr dazu unter Besondere Bedarfskonstellation.
Leistungen bei Pflegegrad 5
Beträge je Kalendermonat laut SGB XI (Stand Oktober 2026):
| Leistung | Betrag bei Pflegegrad 5 |
|---|---|
| Pflegegeld (§ 37) | 990 Euro |
| Pflegesachleistung (§ 36) | bis zu 2.299 Euro |
| Tages- und Nachtpflege (§ 41) | bis zu 2.085 Euro |
| Vollstationäre Pflege (§ 43) | 2.096 Euro |
| Entlastungsbetrag (§ 45b) | bis zu 131 Euro |
Hinzu kommt der Gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a). Mehr in Leistungen bei Pflegegrad 5.
Pflege zu Hause bei Pflegegrad 5
Auch bei Pflegegrad 5 wird häusliche Pflege durch Angehörige unterstützt. Pflegegeld-Beziehende können die Beratung in der eigenen Häuslichkeit vierteljährlich in Anspruch nehmen (Beratungseinsatz). Für Auszeiten gibt es Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
Entscheidung und Antrag
Für Pflegegrad 5 gilt dasselbe Verfahren wie für alle Pflegegrade: Antrag bei der Pflegekasse, Begutachtung, Bescheid. Details: Pflegegrad beantragen. Der Pflegegrad-Rechner erfasst die Punkte nach dem gesetzlichen System, berücksichtigt aber besondere Bedarfskonstellationen nicht.
Weitere Leistungen, die Sie nutzen können
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (zum Beispiel Einmalhandschuhe): bis zu 42 Euro monatlich (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
- Technische Pflegehilfsmittel sollen vorrangig leihweise überlassen werden. Bei Pflegehilfsmitteln fällt für Versicherte ab 18 Jahren eine Zuzahlung von zehn Prozent an, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel (§ 40 Abs. 3 SGB XI).
- Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfelds, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert wird: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
- Pflegekurse für Angehörige sind kostenlos (§ 45 SGB XI).
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 5?
990 Euro je Kalendermonat (§ 37 Abs. 1 SGB XI).
Gibt es Pflegegrad 5 auch ohne 90 Punkte?
Ja, bei besonderen Bedarfskonstellationen kann der Medizinische Dienst aus pflegefachlichen Gründen Pflegegrad 5 empfehlen, auch wenn die Gesamtpunkte unter 90 liegen.
Wer entscheidet über Pflegegrad 5?
Die Pflegekasse entscheidet auf Grundlage des Gutachtens des Medizinischen Dienstes oder anderer unabhängiger Gutachter.
Quellen
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