Rentenversicherung Pflegeperson Höhe: Beiträge 2026 im Überblick

10.10.2026 · 4 Min. Lesezeit · Noch nicht fachlich geprüft

Die Rentenversicherung Pflegeperson Höhe ist keine Pauschale: Wie viel die Pflegekasse jeden Monat an die Rentenversicherung überweist, hängt vom Pflegegrad der gepflegten Person ab – und davon, ob Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beidem bezogen wird. Im Jahr 2026 liegt die Spanne zwischen rund 139 und 736 Euro monatlich. Die Berechnung folgt einem festen Mechanismus aus § 166 Absatz 2 SGB VI.

Wie die Beitragshöhe berechnet wird

Die Pflegekasse zahlt nicht nach dem tatsächlichen Verdienstausfall, sondern nach fiktiven beitragspflichtigen Einnahmen. Diese werden als Prozentsatz der Bezugsgröße festgesetzt – einer Rechengröße der Sozialversicherung, die 2026 bei 3.955 Euro monatlich liegt (seit 2025 bundeseinheitlich, ohne Ost-West-Unterschied; Quelle: Deutsche Rentenversicherung).

Der Prozentsatz richtet sich nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2: 27 Prozent der Bezugsgröße
  • Pflegegrad 3: 43 Prozent der Bezugsgröße
  • Pflegegrad 4: 70 Prozent der Bezugsgröße
  • Pflegegrad 5: 100 Prozent der Bezugsgröße

Dazu kommt ein Faktor für die Leistungsart: Bei ausschließlichem Pflegegeld gilt der volle Wert, bei Kombinationsleistung 85 Prozent davon und bei reiner Pflegesachleistung 70 Prozent. Auf die so ermittelten fiktiven Einnahmen wendet die Pflegekasse den Rentenversicherungsbeitragssatz von 18,6 Prozent an – das Ergebnis ist der monatliche Beitrag, den die Pflegekasse direkt an die Rentenversicherung überweist.

Tabelle: Monatliche Beiträge 2026

Pflegegrad Nur Pflegegeld Kombinationsleistung Nur Sachleistung
2 198,62 € 168,83 € 139,04 €
3 316,32 € 268,87 € 221,43 €
4 514,94 € 437,70 € 360,46 €
5 735,63 € 625,29 € 514,94 €

(Stand: Juli 2026. Berechnet aus Bezugsgröße 3.955 Euro und Beitragssatz 18,6 Prozent.)

Rechenbeispiel

Eine Tochter pflegt ihre Mutter mit Pflegegrad 2 zu Hause, es wird ausschließlich Pflegegeld bezogen. Die fiktiven Einnahmen betragen 27 Prozent von 3.955 Euro, also 1.067,85 Euro. Davon 18,6 Prozent: Die Pflegekasse überweist 198,62 Euro monatlich an die Rentenversicherung – ohne dass die Tochter selbst einen Cent dazu zahlt. Würde zusätzlich ein Pflegedienst Sachleistungen erbringen (Kombinationsleistung), sänke der Beitrag auf 168,83 Euro.

Was ein Pflegejahr für die spätere Rente bringt

Die Beiträge werden als Pflichtbeitragszeiten gutgeschrieben und erhöhen die spätere Altersrente. Laut Deutscher Rentenversicherung bringt ein Pflegejahr je nach Pflegegrad und Leistungsart etwa 7 bis 39 Euro mehr Monatsrente. Die Zeiten zählen außerdem für die Mindestversicherungszeiten (Wartezeiten) mit und können Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation begründen.

Wer bekommt die Beiträge?

Die Beitragshöhe nützt nur, wem die Absicherung auch zusteht. Kurz die Voraussetzungen aus § 44 SGB XI: mindestens Pflegegrad 2, wenigstens zehn Stunden Pflege pro Woche an regelmäßig mindestens zwei Tagen, häusliche und nicht erwerbsmäßige Pflege sowie höchstens 30 Wochenstunden eigene Erwerbstätigkeit. Alle Details stehen im Ratgeber Rentenversicherung für pflegende Angehörige. Wie Sie die Ansprüche praktisch geltend machen, erklärt Rentenpunkte für pflegende Angehörige beantragen. Und wenn Sie einmal eine Pause brauchen: Die Verhinderungspflege übernimmt die Kosten einer Ersatzpflege.

Häufige Fragen

Gilt die Bezugsgröße Ost oder West?

Seit 2025 gibt es nur noch eine bundeseinheitliche Bezugsgröße. Für 2026 beträgt sie 3.955 Euro monatlich.

Warum ist der Beitrag bei Pflegegeld höher als bei Sachleistung?

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bei reiner Angehörigenpflege (Pflegegeld) der ehrenamtliche Aufwand am größten ist. Deshalb werden bei Kombinationsleistung nur 85 Prozent und bei reiner Sachleistung nur 70 Prozent der Pflegegeld-Einnahmen als Berechnungsgrundlage angesetzt.

Muss ich als Pflegeperson selbst etwas zahlen oder die Beiträge versteuern?

Nein. Die Pflegekasse trägt die Beiträge allein; für die Pflegeperson entstehen keine Kosten und kein Aufwand.

Ändern sich die Beträge jedes Jahr?

Ja. Bezugsgröße und Beitragssatz werden jährlich angepasst, daher verschieben sich auch die Tabellenwerte. Die hier genannten Beträge gelten für 2026.

Quellen

Allgemeine Information, keine medizinische oder rechtliche Beratung. Über den Pflegegrad entscheiden die Begutachtung und der Bescheid der Pflegekasse.

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