Modul 5 krankheitsbedingte Anforderungen: Medikamente, Therapie und Arztbesuche
25.10.2026 · 5 Min. Lesezeit · Noch nicht fachlich geprüft
Modul 5 krankheitsbedingte Anforderungen bewertet in der Pflegegrad-Begutachtung den Aufwand, den Krankheit und Therapie im Alltag verursachen – also alles, was über die reine Körperpflege hinaus regelmäßig getan werden muss, damit die Person gesundheitlich stabil bleibt. Medikamentengabe, Verbandswechsel, Arztbesuche und Therapie gehören hierher. Das Modul wird mit 20 Prozent gewichtet (§ 15 Abs. 2 SGB XI) und ist damit das zweitwichtigste Modul nach der Selbstversorgung. Es wird oft falsch eingeschätzt, weil Angehörige diesen Aufwand als „normal" empfinden und ihn im Termin gar nicht erwähnen.
Die Kriterien in Modul 5
Bewertet wird, ob krankheits- oder therapiebedingte Maßnahmen selbständig bewältigt werden oder ob Anleitung, Beaufsichtigung oder Übernahme durch eine andere Person nötig ist. Zu den Kriterien gehören:
- Medikation: Medikamente richten, dosieren und verabreichen oder die Einnahme überwachen.
- Injektionen: Spritzen setzen, etwa Insulin, oder dabei helfen.
- Versorgung intravenöser Zugänge: Zugänge pflegen und überwachen.
- Absaugen und Sauerstoffgabe: Sekret absaugen, Sauerstoffgerät bedienen und überwachen.
- Einreibungen sowie Kälte- und Wärmeanwendungen: Salben auftragen, Wickel oder Wärmeanwendungen durchführen.
- Messung und Deutung von Körperzuständen: Blutdruck, Blutzucker oder Gewicht messen und die Werte richtig einordnen.
- Körpernahe Hilfsmittel: Anlegen und Überwachen von Kompressionsstrümpfen, Orthesen oder ähnlichen Hilfsmitteln.
- Verbandswechsel und Wundversorgung: Verbände wechseln, Wunden versorgen und beobachten.
- Versorgung mit Stoma: Stomabeutel wechseln und die Stomaumgebung pflegen.
- Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden: Katheterisieren oder Abführmaßnahmen durchführen.
- Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung: Übungen, Inhalationen oder andere verordnete Therapien durchführen oder anleiten.
- Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung: Aufwendige Maßnahmen wie Dialyse-Vorbereitung oder Beatmungspflege zu Hause.
- Arztbesuche: Arzttermine organisieren, begleiten und Nachsorge umsetzen.
- Besuche medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen: Fahrten und Begleitung zu Therapie, Dialyse oder Ambulanz.
- Einhaltung einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften: Diätpläne, Trinkmengen oder Bewegungsvorgaben überwachen und einhalten.
Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern der konkrete, regelmäßige Aufwand: Wie oft pro Woche fällt die Maßnahme an, wie lange dauert sie, und kann die Person sie allein bewältigen?
Gewichtung: 20 Prozent – die gewichteten Punkte
Die gewichteten Punkte je Punktbereich für Modul 5:
| Punktbereich | Gewichtete Punkte |
|---|---|
| keine Beeinträchtigungen | 0 |
| geringe Beeinträchtigungen | 5 |
| erhebliche Beeinträchtigungen | 10 |
| schwere Beeinträchtigungen | 15 |
| schwerste Beeinträchtigungen | 20 |
Ein Beispiel: Wer täglich Medikamente gerichtet bekommt, mehrmals wöchentlich Verbände gewechselt bekommt und regelmäßig zu Arzt- und Therapieterminen begleitet werden muss, erreicht schnell einen mittleren bis hohen Punktbereich – also 10 bis 15 Punkte aus Modul 5 allein. Zusammen mit Modul 4 Selbstversorgung ergibt das häufig bereits einen mittleren Pflegegrad. Alle Schwellenwerte stehen in der Pflegegrad Punkte Tabelle.
Was im Termin oft vergessen wird
Modul 5 lebt von Vollständigkeit. Gehen Sie vor dem Termin systematisch durch, was in einer normalen Woche anfällt:
- Medikamente: Wer richtet sie? Wer kontrolliert die Einnahme? Was passiert, wenn niemand kontrolliert – werden sie dann vergessen oder doppelt genommen?
- Messwerte: Wer misst Blutdruck oder Blutzucker, und wer entscheidet, was bei auffälligen Werten zu tun ist?
- Fahrten und Begleitung: Wie oft geht es zum Arzt, zur Dialyse, zur Physiotherapie? Wer fährt, wer wartet, wer übersetzt die Anweisungen in den Alltag?
- Therapie zu Hause: Wer leitet Übungen an, wer kontrolliert Inhalation oder Kompressionsstrümpfe?
- Diät und Vorschriften: Wer achtet auf salzarme Kost, Trinkmenge oder Lagerung? Das ist ebenfalls Aufwand, auch wenn er unsichtbar ist.
Schreiben Sie eine Wochenliste mit Häufigkeiten und notieren Sie sie im Pflegetagebuch. Die Begutachtung Checkliste hilft, die Liste vollständig zu machen.
Abgrenzung zu den anderen Modulen
Modul 5 überschneidet sich in der Praxis mit Modul 4 – etwa bei der Stomaversorgung – und mit Modul 6 bei der Organisation des Tages. Trotzdem wird jedes Modul eigenständig bewertet und addiert: Anders als bei den Modulen 2 und 3 gibt es hier keine „nur der höhere Wert zählt"-Regel. Wer also sowohl bei der Selbstversorgung als auch bei den krankheitsbedingten Anforderungen Hilfe braucht, bekommt beide Modulwerte angerechnet. Prüfen Sie Ihre Gesamtlage mit dem Pflegegrad-Rechner.
Häufige Fragen
Was zählt zu Modul 5 krankheitsbedingte Anforderungen?
Alle regelmäßig anfallenden krankheits- oder therapiebedingten Maßnahmen: Medikamente, Injektionen, Wundversorgung, Messungen, Hilfsmittel, Therapie zu Hause, Arztbesuche und Diät- oder Verhaltensvorschriften.
Wie viel Prozent zählt Modul 5?
Modul 5 wird mit 20 Prozent gewichtet (§ 15 Abs. 2 SGB XI). Die gewichteten Punkte je Punktbereich sind 0, 5, 10, 15 oder 20.
Zählen Arztbesuche wirklich?
Ja. Organisation, Fahrt und Begleitung zu Arzt- und Therapieterminen sind eigene Kriterien in Modul 5 – vor allem, wenn sie regelmäßig anfallen und die Person sie nicht allein bewältigen kann.
Reicht eine schwere Diagnose allein?
Nein. Entscheidend ist der tatsächliche, regelmäßige Aufwand. Eine schwere Diagnose ohne regelmäßige Maßnahmen ergibt in Modul 5 wenige Punkte; viele kleine, tägliche Maßnahmen ergeben viele.
Was, wenn die Maßnahmen nur der Pflegedienst macht?
Auch das zählt: Entscheidend ist, dass die Person die Maßnahme nicht selbständig bewältigen kann – egal, ob Angehörige oder ein Pflegedienst sie übernehmen.
Quellen
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