Modul 6 Alltagsgestaltung in der Begutachtung: Tagesstruktur und soziale Kontakte

25.10.2026 · 5 Min. Lesezeit · Noch nicht fachlich geprüft

Modul 6 Alltagsgestaltung ist das letzte Modul der Pflegegrad-Begutachtung und wird im Termin am häufigsten vergessen: Es geht darum, ob die Person ihren Tag selbständig gestalten und soziale Kontakte pflegen kann. Wer den ganzen Tag nur vor dem Fernseher sitzt, weil er keine Beschäftigung mehr selbständig beginnt, keine Pläne mehr macht und niemanden mehr anruft, hat hier erhebliche Beeinträchtigungen – auch wenn er körperlich noch vieles selbst kann. Das Modul wird mit 15 Prozent gewichtet (§ 15 Abs. 2 SGB XI).

Die sechs Kriterien in Modul 6

Bewertet wird die Selbständigkeit in sechs Bereichen des Alltagslebens:

  • Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen: Den Tag strukturieren, Mahlzeiten, Ruhezeiten und Aktivitäten sinnvoll verteilen und auf Veränderungen – etwa einen ausgefallenen Besuch – reagieren.
  • Ruhen und Schlafen: Zur Ruhe kommen, einen Tag-Nacht-Rhythmus einhalten und ausreichend schlafen.
  • Sich selbst beschäftigen: Sich aus eigenem Antrieb eine Beschäftigung suchen, etwa lesen, handarbeiten, spazieren gehen oder ein Hobby ausüben.
  • Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen: Termine planen, Vorhaben für die kommenden Tage oder Wochen fassen und umsetzen.
  • Interaktion mit Personen im direkten Kontakt: Mit Mitbewohnern, Angehörigen oder Pflegepersonen im direkten Gespräch interagieren.
  • Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds: Freunde, Verwandte oder Bekannte anrufen, besuchen oder Briefe und Nachrichten schreiben.

Der Gutachter fragt hier nicht nach Freizeitvergnügen, sondern nach Selbständigkeit: Kann die Person ihren Tag aus eigener Kraft sinnvoll füllen und Beziehungen aufrechterhalten, oder braucht sie dafür Anstoß, Anleitung und Organisation durch andere?

Gewichtung: 15 Prozent – die gewichteten Punkte

Die gewichteten Punkte je Punktbereich für Modul 6:

Punktbereich Gewichtete Punkte
keine Beeinträchtigungen 0
geringe Beeinträchtigungen 3,75
erhebliche Beeinträchtigungen 7,5
schwere Beeinträchtigungen 11,25
schwerste Beeinträchtigungen 15

Modul 6 wird eigenständig zu den anderen Modulen addiert – es gibt hier keine gemeinsame Wertung wie bei den Modulen 2 und 3. Zusammen mit Modul 1 Mobilität (10 Prozent) kann Modul 6 an einer Pflegegrad-Schwelle den entscheidenden Rest liefern. Alle Schwellenwerte finden Sie in der Pflegegrad Punkte Tabelle.

Warum Modul 6 im Termin untergeht

Drei Gründe führen dazu, dass dieses Modul oft zu niedrig bewertet wird:

  1. Niemand fragt danach: Der Termin dreht sich um Waschen, Essen und Medikamente. Tagesstruktur und Kontakte kommen nur zur Sprache, wenn Angehörige sie selbst ansprechen.
  2. Rückzug wirkt unauffällig: Wer still vor dem Fernseher sitzt, macht keine „Probleme" – im Gegensatz zu nächtlicher Unruhe oder Aggression. Doch genau dieser Rückzug ist eine Beeinträchtigung der Alltagsgestaltung.
  3. Angehörige organisieren unbemerkt: Wenn die Tochter jeden Tag anruft, Besuche organisiert und den Tagesablauf vorgibt, dann ist die Person nicht selbständig in der Alltagsgestaltung – auch wenn der Tag am Ende gut gefüllt aussieht.

Beschreiben Sie deshalb konkret: Wer gibt den Anstoß zum Aufstehen, Essen, Spazierengehen? Was macht die Person aus eigenem Antrieb – und was nur, wenn jemand sie dazu bringt? Wie oft telefoniert sie selbständig mit Freunden, und wann war der letzte selbst organisierte Besuch? Notieren Sie eine typische Woche im Pflegetagebuch und nutzen Sie die Begutachtung Checkliste.

Modul 6 bei Demenz und Depression

Besonders bei Demenz und depressiven Erkrankungen ist Modul 6 betroffen: Antriebslosigkeit, Rückzug und der Verlust von Tagesstruktur sind hier typisch. Dabei ergänzt Modul 6 die kognitiven Fähigkeiten und die Verhaltensweisen: Modul 2 fragt, was die Person geistig kann, Modul 3, wie sie sich verhält, Modul 6, was sie aus ihrem Tag macht. Alle drei Module werden getrennt bewertet – nur bei den Modulen 2 und 3 zählt allein der höhere Wert. Prüfen Sie Ihre Gesamtlage mit dem Pflegegrad-Rechner.

Häufige Fragen

Was prüft Modul 6 Alltagsgestaltung?

Sechs Kriterien: Tagesablauf gestalten und anpassen, Ruhen und Schlafen, sich selbst beschäftigen, Zukunftsplanungen vornehmen, Interaktion im direkten Kontakt und Kontaktpflege außerhalb des direkten Umfelds.

Wie viel Prozent zählt Modul 6?

Modul 6 wird mit 15 Prozent gewichtet (§ 15 Abs. 2 SGB XI). Die gewichteten Punkte je Punktbereich sind 0, 3,75, 7,5, 11,25 oder 15.

Zählt es, wenn Angehörige den Tag organisieren?

Ja. Wenn Angehörige den Tagesablauf vorgeben, Besuche organisieren und ständig Anstoß geben müssen, ist die Person in Modul 6 nicht selbständig – auch wenn der Tag gut gefüllt wirkt.

Ist Fernsehen eine Beschäftigung?

Nur, wenn die Person sie selbständig beginnt und gestaltet. Passives, stundenlanges Vor-sich-hin-Sehen ohne eigenen Antrieb und ohne Abwechslung spricht eher für eine Beeinträchtigung der Alltagsgestaltung.

Kann Modul 6 allein einen Pflegegrad bringen?

Rein rechnerisch ja: Bei schwersten Beeinträchtigungen (15 Punkte) wäre die Schwelle für Pflegegrad 1 von 12,5 Punkten allein durch Modul 6 überschritten. In der Praxis ist ein isolierter Modul-6-Wert ohne jede andere Beeinträchtigung aber untypisch – meist ergänzt Modul 6 die Punkte aus den anderen Modulen und liefert an einer Schwelle den entscheidenden Rest.

Quellen

Allgemeine Information, keine medizinische oder rechtliche Beratung. Über den Pflegegrad entscheiden die Begutachtung und der Bescheid der Pflegekasse.

Weiterlesen

Pflegegrad einschätzenMehr zu Punktesystem & Module← Alle Artikel