Pflegegeld Pflegegrad 3 Höhe: Voraussetzungen und Auszahlung 2026

22.10.2026 · 4 Min. Lesezeit · Noch nicht fachlich geprüft

Pflegegeld Pflegegrad 3 Höhe: Wer zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Personen gepflegt wird und Pflegegrad 3 hat, erhält 599 Euro Pflegegeld je Kalendermonat (§ 37 SGB XI). Das Geld wird frei ausgezahlt – es kann zum Beispiel an die pflegenden Angehörigen weitergegeben werden. Pflegegrad 3 ist der am häufigsten vergebene Grad, und das Pflegegeld ist nur eine von mehreren Leistungen, die daneben stehen. Alle Beträge gelten für 2026 (zuletzt angehoben zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent).

Voraussetzungen für das Pflegegeld bei Pflegegrad 3

  • Anerkannter Pflegegrad 3 durch die Pflegekasse
  • Häusliche Pflege durch private Personen – Angehörige, Nachbarn oder Freunde; kein ambulanter Pflegedienst als Hauptversorger
  • Selbst sichergestellte Pflege: Die pflegebedürftige Person muss mit dem Pflegegeld die erforderlichen Pflegemaßnahmen und Hilfen im Haushalt in geeigneter Weise selbst sicherstellen

Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person überwiesen. Es ist nicht zweckgebunden – anders als fast jede andere Leistung der Pflegeversicherung.

599 Euro plus: Was daneben noch steht

Das Pflegegeld ist bei Pflegegrad 3 nur ein Teil des Pakets:

Leistung Betrag 2026 Grundlage
Pflegegeld 599 Euro je Monat § 37 SGB XI
Pflegesachleistung bis zu 1.497 Euro je Monat § 36 SGB XI
Tages- und Nachtpflege bis zu 1.357 Euro je Monat, zusätzlich § 41 SGB XI
Entlastungsbetrag 131 Euro je Monat § 45b SGB XI
Gemeinsamer Jahresbetrag bis zu 3.539 Euro je Jahr § 42a SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro je Monat § 40 Abs. 2 SGB XI
Wohnumfeld verbessern bis zu 4.180 Euro je Maßnahme § 40 Abs. 4 SGB XI
Vollstationäre Pflege 1.319 Euro je Monat § 43 SGB XI

Kommt ein Pflegedienst ins Haus, lässt sich das Geld über die Kombinationsleistung mit der Sachleistung mischen: Der Dienst rechnet aus den 1.497 Euro ab, der ungenutzte Anteil wird anteilig als Pflegegeld gezahlt. Beispiel: 50 Prozent Sachleistungsnutzung → 299,50 Euro Pflegegeld im Monat dazu.

Zwei Pflichten, die Geld kosten können

1. Beratungseinsatz ist Pflicht. Pflegegeld-Bezieher der Pflegegrade 2 und 3 müssen halbjährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen. Wer das versäumt, dem kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall entziehen (§ 37 Abs. 3 und 6 SGB XI). Seit 2022 kann jede zweite Beratung per Videokonferenz stattfinden (bis 31. März 2027).

2. Halbes Pflegegeld bei Auszeiten. Während einer Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege wird die Hälfte des Pflegegeldes – also 299,50 Euro – jeweils bis zu acht Wochen im Kalenderjahr fortgezahlt (§ 37 Abs. 2 SGB XI).

Rechenbeispiel: reine Angehörigenpflege bei Pflegegrad 3

599 Euro Pflegegeld + 131 Euro Entlastungsbetrag + 42 Euro Pflegehilfsmittel = 772 Euro im Monat, dazu der Jahresbetrag von 3.539 Euro für Auszeiten. Wer zusätzlich Tagespflege nutzt, bekommt deren Budget von bis zu 1.357 Euro obendrauf – ohne Anrechnung. Eine Übersicht über alle Grade gibt Pflegegeld Höhe; die Grundlagen des Grads selbst erklärt Pflegegrad 3.

Häufige Fragen

Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 3?

599 Euro je Kalendermonat (§ 37 SGB XI), frei verfügbar und nicht zweckgebunden. Der Betrag gilt 2026; er wurde zum 1. Januar 2025 von 573 auf 599 Euro angehoben.

Wann wird das Pflegegeld ausgezahlt?

Die Pflegekasse überweist das Pflegegeld monatlich im Voraus an die pflegebedürftige Person. Besteht der Anspruch nicht für den vollen Monat, wird anteilig gekürzt (der Monat wird mit 30 Tagen angesetzt).

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?

Ja, über die Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI). Der Pflegedienst rechnet aus dem Sachleistungsbudget von 1.497 Euro ab; der nicht verbrauchte Anteil wird prozentual als Pflegegeld ausgezahlt – bei 50 Prozent Nutzung sind das 299,50 Euro im Monat.

Was passiert mit dem Pflegegeld im Krankenhaus?

Das Pflegegeld wird in den ersten acht Wochen einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder Reha weitergezahlt (§ 34 Abs. 2 SGB XI). Danach ruht der Anspruch für die Dauer des Aufenthalts.

Muss ich das Pflegegeld versteuern oder beim Amt angeben?

Das Pflegegeld ist steuerfrei, wenn es an pflegende Angehörige weitergegeben wird. Beim Bürgergeld oder anderen Sozialleistungen kann es als Einkommen der Pflegeperson angerechnet werden – das hängt vom Einzelfall ab; fragen Sie im Zweifel die Pflegekasse oder einen Sozialverband.

Quellen

Allgemeine Information, keine medizinische oder rechtliche Beratung. Über den Pflegegrad entscheiden die Begutachtung und der Bescheid der Pflegekasse.

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