Pflegegrad 3: Punkte, Voraussetzungen und Leistungen
02.10.2026 · 3 Min. Lesezeit · Noch nicht fachlich geprüft
Pflegegrad 3 steht für „schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“. Die Leistungen steigen gegenüber Pflegegrad 2 deutlich, vor allem Pflegegeld und Pflegesachleistung.
Wie viele Punkte für Pflegegrad 3?
Pflegegrad 3 gilt ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Ab 70 Punkten beginnt Pflegegrad 4. Die Punkte entstehen aus sechs Modulen, die unterschiedlich gewichtet werden: Selbstversorgung zählt mit 40 Prozent am meisten (Gewichtung der Module).
Leistungen bei Pflegegrad 3
Die wichtigsten Beträge je Kalendermonat laut SGB XI (Stand Oktober 2026):
| Leistung | Betrag bei Pflegegrad 3 |
|---|---|
| Pflegegeld (§ 37) | 599 Euro |
| Pflegesachleistung (§ 36) | bis zu 1.497 Euro |
| Tages- und Nachtpflege (§ 41) | bis zu 1.357 Euro |
| Vollstationäre Pflege (§ 43) | 1.319 Euro |
| Entlastungsbetrag (§ 45b) | bis zu 131 Euro |
Der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege liegt bei bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr (§ 42a). Eine ausführliche Übersicht finden Sie unter Leistungen bei Pflegegrad 3.
Pflege zu Hause oder im Heim
Bei häuslicher Pflege können Sie zwischen Pflegegeld (Pflege durch Angehörige), Pflegesachleistung (Pflegedienst) oder einer Kombinationsleistung wählen. Die Pflegekasse beteiligt sich bei Pflege im Heim mit einem pauschalen Betrag an den pflegebedingten Kosten. Zusätzlich gibt es einen gestaffelten Leistungszuschlag auf den Eigenanteil.
Absicherung pflegender Angehöriger
Wer einen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 pflegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung erhalten. Die Voraussetzungen stehen unter Rentenversicherung für pflegende Angehörige.
Pflegegrad 3 beantragen und einschätzen
Der Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt, siehe Pflegegrad beantragen. Wie sich Ihre Angaben auf die Punktzahl auswirken könnten, zeigt der Pflegegrad-Rechner.
Weitere Leistungen, die Sie nutzen können
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (zum Beispiel Einmalhandschuhe): bis zu 42 Euro monatlich (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
- Technische Pflegehilfsmittel sollen vorrangig leihweise überlassen werden. Bei Pflegehilfsmitteln fällt für Versicherte ab 18 Jahren eine Zuzahlung von zehn Prozent an, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel (§ 40 Abs. 3 SGB XI).
- Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfelds, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert wird: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
- Pflegekurse für Angehörige sind kostenlos (§ 45 SGB XI).
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 3?
599 Euro je Kalendermonat (§ 37 Abs. 1 SGB XI).
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 3 und 4?
Er liegt in den Gesamtpunkten: Pflegegrad 3 gilt von 47,5 bis unter 70 Punkten, Pflegegrad 4 ab 70 bis unter 90 Punkten.
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig nutzen?
Ja. Wenn Sie die Sachleistung nur teilweise ausschöpfen, erhalten Sie daneben ein anteiliges Pflegegeld (§ 38 SGB XI). Mehr dazu unter Kombinationsleistung.
Quellen
Weiterlesen
Pflegegrad 2: Punkte, Voraussetzungen und Leistungen
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Pflegegrad 4: Punkte, Voraussetzungen und Leistungen
Pflegegrad 4 ab 70 bis unter 90 Punkten: Was schwerste Beeinträchtigungen bedeuten und welche Leistungen und Beträge das Gesetz dafür vorsieht.
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