Pflegegeld Pflegegrad 4 Höhe: Voraussetzungen und Auszahlung 2026

22.10.2026 · 4 Min. Lesezeit · Noch nicht fachlich geprüft

Pflegegeld Pflegegrad 4 Höhe: Bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit zahlt die Pflegekasse 800 Euro Pflegegeld je Kalendermonat, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder andere private Personen sichergestellt wird (§ 37 SGB XI). Das Geld ist frei verfügbar. Weil Pflegegrad 4 einen besonders hohen Hilfebedarf bedeutet, stehen daneben die höchsten ambulanten Budgets – bis auf Pflegegrad 5. Alle Beträge gelten für 2026 (zuletzt angehoben zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent).

Voraussetzungen für das Pflegegeld bei Pflegegrad 4

  • Anerkannter Pflegegrad 4 durch die Pflegekasse
  • Häusliche Pflege durch private Personen – Angehörige, Nachbarn oder Freunde als Hauptpflegepersonen
  • Selbst sichergestellte Pflege: Mit dem Pflegegeld müssen die erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen, Betreuungsmaßnahmen und Hilfen im Haushalt in geeigneter Weise sichergestellt werden

Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person überwiesen und ist nicht zweckgebunden. Eine Übersicht über alle Grade gibt Pflegegeld Höhe; die Grundlagen des Grads selbst erklärt Pflegegrad 4.

800 Euro plus: Das Leistungspaket bei Pflegegrad 4

Leistung Betrag 2026 Grundlage
Pflegegeld 800 Euro je Monat § 37 SGB XI
Pflegesachleistung bis zu 1.859 Euro je Monat § 36 SGB XI
Tages- und Nachtpflege bis zu 1.685 Euro je Monat, zusätzlich § 41 SGB XI
Entlastungsbetrag 131 Euro je Monat § 45b SGB XI
Gemeinsamer Jahresbetrag bis zu 3.539 Euro je Jahr § 42a SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro je Monat § 40 Abs. 2 SGB XI
Wohnumfeld verbessern bis zu 4.180 Euro je Maßnahme § 40 Abs. 4 SGB XI
Vollstationäre Pflege 1.855 Euro je Monat § 43 SGB XI

Bei Pflegegrad 4 ist die reine Angehörigenpflege oft kaum noch zu stemmen – hier lohnt der Blick auf die Kombinationsleistung: Der Pflegedienst rechnet aus den 1.859 Euro Sachleistung ab, der Rest wird anteilig als Pflegegeld gezahlt. Beispiel: 50 Prozent Sachleistungsnutzung → 400 Euro Pflegegeld im Monat dazu. Und die Tages- und Nachtpflege mit bis zu 1.685 Euro kommt ohne jede Anrechnung obendrauf – die stärkste Entlastung für berufstätige Angehörige.

Beratungspflicht: vierteljährlich möglich

Pflegegeld-Bezieher müssen regelmäßig eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Bei den Pflegegraden 4 und 5 gilt eine Besonderheit: Sie können die Beratung vierteljährlich in Anspruch nehmen – häufiger als die halbjährliche Pflicht bei den Graden 2 und 3. Wer die Beratung nicht abruft, riskiert Kürzung oder im Wiederholungsfall Entzug des Pflegegeldes (§ 37 Abs. 6 SGB XI). Jede zweite Beratung darf per Videokonferenz stattfinden (bis 31. März 2027).

Halbes Pflegegeld bei Auszeiten

Während einer Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege wird die Hälfte des Pflegegeldes – bei Pflegegrad 4 also 400 Euro – jeweils bis zu acht Wochen im Kalenderjahr fortgezahlt (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Das gilt auch für anteiliges Pflegegeld aus der Kombinationsleistung.

Rechenbeispiel: Pflegegrad 4 zu Hause

Reine Angehörigenpflege: 800 Euro Pflegegeld + 131 Euro Entlastungsbetrag + 42 Euro Pflegehilfsmittel = 973 Euro im Monat, dazu 3.539 Euro Jahresbudget für Auszeiten. Mit Tagespflege an Werktagen kommen bis zu 1.685 Euro monatlich hinzu – insgesamt ein Paket, das eine häusliche Versorgung auch bei schwerster Pflegebedürftigkeit tragfähig machen kann.

Häufige Fragen

Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 4?

800 Euro je Kalendermonat (§ 37 SGB XI), frei verfügbar. Der Betrag wurde zum 1. Januar 2025 von 765 auf 800 Euro angehoben und gilt 2026 unverändert.

Wie oft muss der Beratungsbesuch bei Pflegegrad 4 stattfinden?

Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 können die Beratung vierteljährlich in Anspruch nehmen (§ 37 Abs. 3 SGB XI) – sie ist damit häufiger möglich als die halbjährliche Pflicht bei Pflegegrad 2 und 3. Wer sie nicht abruft, riskiert Kürzung oder Entzug des Pflegegeldes.

Lohnt sich bei Pflegegrad 4 noch reines Pflegegeld?

Oft nicht. Bei schwerster Pflegebedürftigkeit ist die Kombination aus Pflegedienst (Sachleistung bis 1.859 Euro) und anteiligem Pflegegeld meist die bessere Lösung – ergänzt um Tagespflege (bis 1.685 Euro zusätzlich) und den Entlastungsbetrag.

Wird das Pflegegeld bei Kurzzeitpflege weitergezahlt?

Ja, zur Hälfte und für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr – bei Pflegegrad 4 also 400 Euro im Monat (§ 37 Abs. 2 SGB XI).

Was ist der Unterschied zu Pflegegrad 5?

Bei Pflegegrad 5 steigt das Pflegegeld auf 990 Euro, die Sachleistung auf 2.299 Euro und die Tagespflege auf 2.085 Euro. Pflegegrad 5 setzt zusätzlich besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung voraus – mehr dazu unter Pflegegeld Pflegegrad 5.

Quellen

Allgemeine Information, keine medizinische oder rechtliche Beratung. Über den Pflegegrad entscheiden die Begutachtung und der Bescheid der Pflegekasse.

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