Pflegekurse Anspruch: kostenlos für pflegende Angehörige

26.10.2026 · 5 Min. Lesezeit · Noch nicht fachlich geprüft

Pflegekurse Anspruch haben alle Angehörigen und ehrenamtlich Pflegenden – kostenlos. Nach § 45 SGB XI müssen die Pflegekassen Schulungskurse anbieten, die Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege vermitteln. Das gilt ausdrücklich auch für digitale Pflegekurse: Seit der Gesetzesänderung sollen die Pflegekassen auch Online-Kurse anbieten, ohne dass die Pflicht zu Kursen vor Ort entfällt. Wer einen Angehörigen pflegt, muss sich das Wissen nicht selbst zusammensuchen – es steht ihm gesetzlich zu.

Was § 45 SGB XI garantiert

Die Pflegekassen haben für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen unentgeltlich Schulungskurse durchzuführen (§ 45 Abs. 1 Satz 1 SGB XI). Die Kurse sollen drei Ziele erreichen: soziales Engagement im Bereich der Pflege fördern, Pflege und Betreuung erleichtern und verbessern sowie pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen mindern und ihrer Entstehung vorbeugen.

Konkret bedeutet das:

  • Kostenlos: Die Teilnahme kostet Sie nichts – weder Kursgebühr noch Materialkosten. Die Pflegekasse trägt die Kosten.
  • Praxisnah: Die Kurse vermitteln Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege – vom richtigen Heben und Lagern über Körperpflege und Ernährung bis zum Umgang mit Demenz.
  • Auch zu Hause: Auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person findet die Schulung auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt (§ 45 Abs. 1 Satz 4 SGB XI). Das ist besonders wertvoll, wenn es um die konkrete Wohnsituation geht – etwa das Bett, das Bad oder die vorhandenen Hilfsmittel.
  • Auch digital: Die Pflegekassen sollen auch digitale Pflegekurse anbieten (§ 45 Abs. 1 Satz 5 SGB XI). Die Pflicht zu Kursen vor Ort bleibt daneben bestehen – digital ist eine Ergänzung, kein Ersatz.

Die Kurse kann die Pflegekasse selbst durchführen, gemeinsam mit anderen Pflegekassen oder durch beauftragte geeignete Einrichtungen (§ 45 Abs. 2 SGB XI).

Welche Kurse gibt es?

Das Angebot variiert je nach Pflegekasse, typischerweise finden Sie:

  • Basiskurse Pflege: Körperpflege, Mobilisation, Lagerung, Ernährung, Hygiene, Umgang mit Inkontinenz – das Handwerkszeug für den Alltag.
  • Demenzkurse: Verstehen, was Demenz bedeutet, Kommunikation ohne Überforderung, Umgang mit Unruhe und nächtlichem Wandertrieb.
  • Spezialkurse: Pflege bei Parkinson, nach Schlaganfall, bei Diabetes oder bei chronischen Wunden – abgestimmt auf das Krankheitsbild des Angehörigen.
  • Entlastungskurse: Selbstfürsorge, Stressbewältigung, Rückenschule für Pflegende – denn wer selbst ausfällt, kann niemanden pflegen.
  • Online-Kurse und Webinare: Zeitlich flexibel, oft mit Videos und Übungsmaterial – ideal, wenn Sie neben der Pflege kaum aus dem Haus kommen.

Fragen Sie gezielt nach einem Kurs, der zu Ihrer Situation passt. Ein allgemeiner Basiskurs hilft wenig, wenn Ihr Angehöriger an Demenz erkrankt ist – und umgekehrt. Viele Kassen bieten auch individuelle Schulungen zu Hause an, wenn ein Gruppenkurs nicht passt.

So melden Sie sich an

  1. Bei der Pflegekasse des Angehörigen anfragen: Telefonisch oder über die Website – nennen Sie Pflegegrad und Pflegesituation, damit man Ihnen den passenden Kurs empfehlen kann.
  2. Format wählen: Vor Ort, zu Hause oder digital. Wenn Sie berufstätig pflegen, ist ein digitaler Kurs oft die einzige realistische Option – nutzen Sie den Anspruch ausdrücklich.
  3. Termine sichern: Kurse sind oft ausgebucht; melden Sie sich früh an, idealerweise parallel zum Pflegegrad-Antrag.
  4. Kostenübernahme klären: Die Kurse sind unentgeltlich – falls Ihnen doch Kosten in Rechnung gestellt werden, widersprechen Sie unter Verweis auf § 45 SGB XI.

Ergänzend lohnt sich ein Blick in die Pflegeberatung: Die Beratung nach § 7a SGB XI ist ebenfalls kostenlos und hilft Ihnen, Kurse, Hilfsmittel und Leistungen zu einem Gesamtplan zu verbinden.

Warum sich ein Pflegekurs wirklich lohnt

Viele Angehörige pflegen nach Gefühl – und machen dabei Fehler, die ihnen selbst schaden: falsches Heben ruiniert den Rücken, falsche Lagerung verursacht Druckstellen, falsche Ernährung verschlechtert den Zustand. Ein Kurs vermittelt nicht nur Techniken, sondern auch Sicherheit: Sie wissen, was Sie tun, wann Sie Hilfe holen müssen und wo Ihre Grenzen liegen. Dazu kommt der Austausch mit anderen Pflegenden – oft die erste Gelegenheit, über die eigene Belastung zu sprechen.

Wenn Sie zusätzlich Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, planen Sie einen Kurs in die ersten Wochen der Freistellung: Dann haben Sie Zeit, das Gelernte direkt im Alltag anzuwenden.

Häufige Fragen

Muss der Pflegebedürftige schon einen Pflegegrad haben?

Der Anspruch auf Pflegekurse richtet sich an Angehörige und ehrenamtlich Interessierte – in der Praxis verknüpfen die Kassen das Angebot mit einer Pflegesituation. Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn ein Pflegegrad festgestellt oder beantragt ist. Sprechen Sie die Kasse auch ohne Bescheid an – der Anspruch nach § 45 SGB XI ist nicht ausdrücklich an einen Pflegegrad geknüpft.

Kosten digitale Pflegekurse etwas?

Nein. Digitale Pflegekurse, die die Pflegekassen nach § 45 SGB XI anbieten, sind ebenso unentgeltlich wie Kurse vor Ort. Vorsicht bei kommerziellen Anbietern: Deren Kurse können kostenpflichtig sein und fallen nicht unter den gesetzlichen Anspruch.

Kann ich mehrere Kurse besuchen?

Ja, der Anspruch ist nicht auf einen Kurs begrenzt. Sie können Basiskurse, Spezialkurse und Entlastungsangebote kombinieren – je nach Bedarf und Angebot der Kasse.

Gibt es auch Schulungen für Hilfsmittel?

Ja, oft als Teil der Kurse oder als eigene Einweisung: Die Nutzung von technischen Hilfsmitteln wie Pflegebetten, Liftern oder Hausnotruf wird in vielen Kursen praktisch geübt. Fragen Sie gezielt danach, wenn ein neues Hilfsmittel ins Haus kommt.

Was, wenn meine Pflegekasse keinen passenden Kurs anbietet?

Dann verweisen Sie auf § 45 Abs. 1 SGB XI und bitten um Vermittlung an eine andere Kasse oder eine beauftragte Einrichtung (§ 45 Abs. 2 SGB XI). Die Kassen können Kurse gemeinsam durchführen oder geeignete Einrichtungen beauftragen – ein fehlendes eigenes Angebot entbindet nicht vom Anspruch.

Quellen

Allgemeine Information, keine medizinische oder rechtliche Beratung. Über den Pflegegrad entscheiden die Begutachtung und der Bescheid der Pflegekasse.

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